Bankenchronik Ausgabe 23/2016

9. November 2016 bis 23. November 2016

Der deutsche Fondsverband BVI hat die im Jahr 2003 eingeführten Wohlverhaltensregeln der Branche erweitert. Dabei ist das Regelwerk nicht verpflichtend, sondern soll vielmehr als vereinbarte Norm das Verhalten innerhalb der Branche beeinflussen. Eine wesentliche Änderung ist der Grundsatz "comply or explain". Die Fondsgesellschaften können von den Grundsätzen abweichen, müssen dies dann aber jährlich offenlegen und Abweichungen begründen. Die überarbeiteten Wohlverhaltensregeln gelten ab dem 1. Januar 2017 mit einer Übergangsfrist von neun Monaten.

Wie in Deutschland arbeiten die amerikanischen Aufsichtsbehörden mit Hochdruck an Modellen für den Umgang mit Fintechs. Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) des US-Finanzministeriums, zuständig für die Aufsicht über das Kreditwesen, kündigte die Einrichtung einer eigenen Abteilung für "verantwortungsvolle Innovation" für das erste Quartal 2017 an. Diese soll als eine Art von Verbindungsinstanz zu den Fintechs fungieren.

Das Luxemburger Zertifikate-Emissionshaus Interactive Brokers Financial Products S.A. (IBFP) zieht sich Mitte Dezember 2016 aus Deutschland zurück. IBFP hatte bisher Optionsscheine und Knockout-Produkte auf Standardwerte begeben.

Die European Bank for Financial Services (ebase) übernimmt vollständig die juristische Depotführung der Kunden der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank. Als ein Unternehmen der Comdirect Gruppe verwaltet die Direktbank ein Kundenvermögen von rund 27 Milliarden Euro in Deutschland. Das Neugeschäft wird schon seit Beginn des dritten Quartals über ebase abgewickelt, zum 31. Oktober 2016 wurden auch alle Bestände migriert.

Die EU-Kommission hat das Inkrafttreten der Packaged Retail Investment and Insurance Products (PRIIP)-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 verschoben. Die Verordnung bringt neue Regeln für verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e. V. (bsi) begrüßten die Entscheidung der Kommission. Nachdem im September die ohnehin schon verspäteten regulatorisch-technischen Standards nicht die Zustimmung des EU-Parlaments bekamen, war zudem eine fristgerechte Einführung des neuen EU-Produktinformationsblattes für Verbraucherschutz nicht mehr möglich.

Nach der Übernahme der BHF-Bank beginnt der französische Finanzdienstleister Oddo & Cie nun mit der Umstrukturierung. Die Tochtergesellschaft BHF-Bank International wird deshalb mit sofortiger Wirkung geschlossen. Die rund 70 Fonds mit einem Gesamtvermögen von rund 5,3 Milliarden Euro wurden auf die neue Depotbank Caceis übertragen, genauso wie alle Mitarbeiter mit Ausnahme des Vorstands. Obwohl sich seit der Übernahme durch Oddo & Cie ebenfalls Verkaufsgerüchte um den Assetmanager der BHF-Bank Frankfurt-Trust Luxemburg ranken, bleibt dieser jedoch nach Angaben der Frankfurter Privatbank unverändert bestehen und will sein Geschäft weiter ausbauen.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) hat auf seiner Mitgliederversammlung sowohl dem Antrag der Deutschen Apotheker- und Ärztebank als auch der HSH Portfoliomanagement AöR auf außerordentliche Mitgliedschaft entsprochen. Der VÖB vertritt damit 14 der 21 deutschen Banken, die unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank stehen.

Die Bayern-LB und die britische Standard Chartered Bank haben eine strategische Partnerschaft zur Zusammenarbeit bei Handelsfinanzierungen in Asien vereinbart und dazu einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Von dem weitreichenden Standortnetz der Standard Chartered mit über 800 Filialen in 23 asiatischen Ländern verspricht sich die Münchener Landesbank eine Stärkung ihrer internationalen Kompetenz durch die verbesserten Möglichkeiten zur flächendeckenden Begleitung deutscher Unternehmen und Sparkassen bei der Abwicklung ihrer Asiengeschäfte. Der britische Partner baut umgekehrt auf den Zugang zum kompletten Universum von deutschen Großkonzernen bis hin zu den bei den Sparkassen angesiedelten mittelständischen Unternehmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die in Altverträgen einmalig zu entrichtende Darlehensgebühr bei Bausparverträgen für unzulässig erklärt. Da durch die Gebühr keine konkrete vertragliche Gegenleistung bepreist wird, sondern sie vielmehr der Abgeltung von Verwaltungsaufwand dient, sei diese sogenannte Preisnebenabrede eine Benachteiligung der Bausparkunden. Der BGH reagiert mit dem Urteil auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Marktführer Schwäbisch Hall, welche zuvor bereits in zwei Vorinstanzen gescheitert war. In diesen bezogen sich die Verbraucherschützer auf ein BGH-Urteil von 2014, in dem das Gericht entschieden hatte, dass Banken kein Bearbeitungsentgelt für Kredite verlangen dürfen.

Die Schweizer Bank Post Finance reicht die Negativzinsen ab 1. Februar an vermögende Privatkunden weiter. Auf den Teil ihrer Guthaben, der 1 Million Schweizer Franken (rund 929 000 Euro) übersteigt, müssen diese in Zukunft eine Gebühr von 1 Prozent zahlen. Die Schweizer Notenbank erhebt von Banken ab einer gewissen Freigrenze eine Strafgebühr von 0,75 Prozent auf die bei ihr geparkten Einlagen.

Angesichts der sich weiter verschärfenden Schifffahrtskrise und einem weiterhin erhöhten Risikovorsorgebedarf auf Altengagements in der Schiffs- und Offshorefinanzierung korrigierte die DVB-Bank ihre Prognose zum Geschäftsverlauf 2016 und erwartet nunmehr ein Konzernergebnis im negativen niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich. Die DZ-Bank, Mutter des Transportfinanzierers, teilte zudem mit, die Kapitalausstattung der Bank auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Eigenkapitalanforderungen für Banken mit geeigneten Maßnahmen zu stärken. Darüber hinaus plane man bei der DVB einen Squeeze-out durchzuführen.

Die Veränderungen in den Trägerverhältnissen der Bremer Landesbank wurden offiziell besiegelt (ZfgK 18/2016). Mit Unterzeichnung des Staatsvertrages übernimmt die Nord-LB zum 1. Januar 2017 den bisherigen Anteil Bremens von 41,2 Prozent an der BLB sowie die 4-prozentige Beteiligung des Sparkassenverbandes Niedersachsen und wird damit alleiniger Gesellschafter der Bank. Die Rechtsaufsicht der Bank wird künftig vom niedersächsischen Finanzministerium ausgeübt.

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