Beschlüsse im Bereich Statistik

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Am 26. November 2020 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2020/58 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48) über Geldmarktstatistiken. Der Änderungsrechtsakt hat zum Ziel, dass die Meldung tagesaktueller statistischer Daten zu Geldmarktinstrumenten in Bezug auf im Vereinigten Königreich ansässige Zweigniederlassungen von Berichtspflichtigen auch nach Ablauf der Übergangszeit gesichert ist. Diese endet am 31. Dezember 2020, wie im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nord -irland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehen. Die geänderte Verordnung ist auf EUR-Lex abrufbar.

Am 1. Dezember 2020 erließ der Rat der Europäischen Zentralbank die Verordnung EZB/2020/59 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 (EZB/2013/43) zur Zahlungsverkehrsstatistik. Außerdem genehmigte er die Veröffentlichung der zugehörigen Feedback-Erklärung, die die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Änderung dieser Vorordnung zusammenfasst. Mit dem Änderungsrechtsakt werden neue statistische Berichtspflichten eingeführt. So soll Entwicklungen Rechnung getragen werden, die seit 2013 im Bereich Zahlungsverkehr stattgefunden haben. Zudem sollen zusätzliche Zahlungsverkehrsstatistiken bereitgestellt werden, die die EZB benötigt, um ihren Aufsichtsaufgaben in effektiver Weise nachzukommen. Beide Dokumente werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X