Beschlüsse des EZB-Rates (ohne Zinsbeschlüsse)

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Am 26. Mai 2021 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2021/874 (EZB/2021/25) zur Änderung des Beschlusses (EZB/2019/1743) über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen. Die Änderung umfasst operationale Aspekte im Zusammenhang mit der Verwaltung der Darlehen und Zuschüsse im Rahmen des EU-Hilfspakets Next Generation EU (NGEU). Dementsprechend will die EZB zwei Konten für die Europäische Kommission eröffnen: Eines für die NGEU-Barmittel-Rücklagen, die benötigt werden, um die erfolgreiche Verwaltung der NGEU-Zahlungen sicherzustellen, und eines das als Durchlaufkonto dient, über das die Zuschüsse an die Mitgliedsstaaten ausgezahlt werden.

Die Europäische Kommission soll der EZB die Personalkosten für diese Dienstleistung erstatten. Der EZB-Rat beschloss darüber hinaus, dass Mittel, die auf dem gesonderten Konto für die NGEU-Barmittel-Rücklagen gehalten werden, bis zu einer Grenze von 20 Milliarden Euro mit 0 Prozent oder dem Zinssatz für die Einlagefazilität verzinst werden, je nachdem, welcher dieser Zinssätze höher ist. Folglich sind die Mittel bis zu dieser Grenze von der Anwendung eines Negativzinssatzes befreit. Beträge, die die Grenze für eine Befreiung in Höhe von 20 Milliarden Euro überschreiten, werden mit dem Zinssatz für die Einlagefazilität verzinst. Mit NGEU sollen Finanzhilfen in Höhe von bis zu 750 Milliarden Euro in Form von Darlehen und Zuschüssen der Europäischen Union für betroffene Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden.

Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen. Am 10. Juni 2021 billigte der EZB-Rat die Möglichkeit einer weiteren sechsmonatigen Verlängerung (vom 30. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021) des Zeitraums, innerhalb dessen Garantien, die im Rahmen von verlängerten, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Covid-19) aufgelegten staatlichen/öffentlichen Garantieprogrammen neu gewährt wurden, von nationalen Zentralbanken für Kreditforderungen, die nach Maßgabe der temporären Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen zugelassen sind, akzeptiert werden können. Dies steht im Einklang mit dem Beschluss der Europäischen Kommission, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen um weitere sechs Monate bis 31. Dezember 2021 zu verlängern.

TARGET-Jahresbericht 2020. Am 20. Mai 2021 nahm der EZB-Rat den TARGET-Jahresbericht 2020 zur Kenntnis, der anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Der Bericht enthält Informationen zum TARGET2-Zahlungsverkehr und zur Leistung des Systems sowie zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2020. In sieben Kästen wird darüber hinaus ausführlich auf Themen eingegangen, die 2020 besonders wichtig waren: die Entwicklung des Zahlungsverkehrs in TARGET2 und die Auswirkungen des Coronavirus (Covid-19), die Einführung von europaweiten Erreichbarkeitsmaßnahmen bei TARGET Instant Payment Settlement (TIPS), die Auswirkungen des Brexit auf den Zahlungsverkehr in TARGET2, die Stärken der liquiditätssparenden Mechanismen in TARGET2, Zahlungsprofile von TARGET2-Teilnehmern, größere Zwischenfälle bei TARGET2 im Jahr 2020 sowie das TARGET2/TARGET2-Securities-(T2S)-Konsolidierungsprojekt und zukünftige Echtzeit-Bruttozahlungsdienste.

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Währungsübergreifenden Abwicklungen in TIPS. Am 11. Juni 2021 entschied der EZB-Rat, dass eine Funktionalität für währungsübergreifende Abwicklungen in TIPS mit den strategischen Zielsetzungen des Eurosystems in Einklang steht. Die Arbeiten zur Erörterung einer währungsübergreifenden Funktionalität in TIPS begannen im Oktober 2020, als die EZB und die Sveriges Riksbank eine gemeinschaftliche Untersuchung ankündigten. Diese Untersuchung soll klären, ob die Plattform Transaktionen zwischen dem Euro und der schwedischen Krone verarbeiten kann. Der nächste Schritt bei der Untersuchung ist die Festlegung eines möglichen Geschäftsmodells und der rechtlichen Ausgestaltung. Es wird erwartet, dass TIPS ab Mai 2022 die Abwicklung von Echtzeitzahlungen in schwedischen Kronen anbietet. An diesem Termin wird die Sveriges Riksbank der Plattform beitreten. Echtzeitzahlungen in dänischen Kronen könnten zum November 2025 möglich sein, wenn der Beitritt der Danmarks Nationalbank vorgesehen ist. Weitere Informationen finden sich auf der Website der EZB unter Payments and Markets news.

EZB-Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen. Am 14. Mai 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Verordnung (EU) 2021/943 (EZB/2021/24) zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) (EZB-FINREP-Verordnung). Die Änderung war erforderlich, um Querverweise in der EZB-FINREP-Verordnung auf andere EU-Rechtsakte zu aktualisieren und um für Konsistenz im Hinblick auf Änderungen an diesen Rechtsakten zu sorgen (zum Beispiel die kürzlich verabschiedete Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission über die aufsichtlichen Meldungen der Institute und Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Der geänderte EZB-Rechtsakt trat am 28. Juni 2021 in Kraft.

Einstellung von LIBOR. Am 18. Juni 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine gemeinsame Erklärung mit der Europäischen Kommission, der EBA und der ESMA zu veröffentlichen, die einen reibungslosen Übergang weg vom London Interbank Offered Rate (LIBOR) gewährleisten soll. Die vier Institutionen fordern Marktteilnehmer nachdrücklich dazu auf, die verbleibende Zeit bis zur Einstellung von USD LIBOR, GBP LIBOR, JPY LIBOR, CHF LIBOR und EUR LIBOR oder bis zum Verlust der Repräsentativität dieser Zinssätze zu nutzen, um ihre diesbezüglichen Engagements erheblich zu reduzieren.

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