Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Externe Kommunikation: Am 18. Februar 2015 billigte der EZB-Rat die öffentliche Zusammenfassung seiner geldpolitischen Sitzung vom 21. und 22. Januar 2015. Die erste Ausgabe dieses neuen Kommunikationsprodukts, das zu einer größeren Transparenz der geldpolitischen Erörterungen des EZB-Rats führen soll und in der Regel vier Wochen nach der jeweiligen geldpolitischen Sitzung erscheint, wurde Ende Februar zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung auf der EZB-Website veröffentlicht.

Marktoperationen: Am 19. Dezember 2014 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2014/60 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems. Die neue Leitlinie soll den bestehenden allgemeinen Handlungsrahmen zur Durchführung der Geldpolitik konsolidieren und vereinfachen und ihm mehr Klarheit verleihen. Sie ist zusammen mit der zugehörigen Pressemitteilung auf der Website der EZB abrufbar und gilt, sofern nicht anders geregelt, ab dem 1. Mai 2015.

Im Einklang mit den bestehenden Regeln des Eurosystems und angesichts der Tatsache, dass es derzeit nicht möglich ist, von einem erfolgreichen Abschluss der Überprüfung des Anpassungsprogramms der Europäischen Union und des Internationalen Währungsfonds für die Hellenische Republik auszugehen, beschloss der EZB-Rat am 4. Februar 2015, die Aussetzung für von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel aufzuheben. Aufgrund der Aussetzung konnten diese Finanzinstrumente für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems verwendet werden, obwohl sie die Mindestbonitätsanforderungen nicht erfüllten. Der entsprechende Rechtsakt - Beschluss EZB/2015/6 über die Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel - wurde am 10. Februar 2015 erlassen und findet sich auf der Website der EZB.

Am 10. Februar 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/5 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften. Der Beschluss umfasst die vom EZB-Rat am 22. Januar 2015 beschlossene Maßnahme zur Abschaffung des Aufschlags von 10 Basispunkten auf den Hauptrefinanzierungssatz für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs), die zwischen März 2015 und Juni 2016 durchgeführt werden. Er ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 18. Februar 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/9 zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/6 über die Regelungen bezüglich der Verwendung von ungedeckten staatlich garantierten Bankschuldverschreibungen zur Eigennutzung als Sicherheiten für geldpolitische Operationen des Eurosystems, des Beschlusses EZB/2013/35 über zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und der Artikel 1, 3 und 4 des Beschlusses EZB/2014/23 über die Verzinsung von Einlagen, Guthaben und Überschussreserven, jeweils mit Wirkung vom 1. Mai 2015. Der Beschluss EZB/2013/6 und Artikel 1 des Beschlusses EZB/2014/23 sind in die Leitlinie EZB/2014/ 60 aufgenommen worden, die mit Wirkung vom 1. Mai 2015 Anwendung findet. Artikel 3 und 4 des Beschlusses EZB/2014/ 23 sind in die Leitlinie EZB/2012/27 sowie die Leitlinie EZB/2014/9 aufgenommen worden.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Gemäß Beschluss EZB/2012/6 über die Einrichtung des TARGET2-Securities-Vorstands ernannte der EZB-Rat am 21. Januar 2015 die Mitglieder des T2S-Vorstands. Die Zusammensetzung des T2S-Vorstands ist auf der Website der EZB bekannt gegeben worden.

Am 5. Februar 2015 genehmigte der EZB-Rat im Rahmen einer Ad-hoc-Beurteilung anhand der Standards für die Verwendung von Wertpapierabwicklungssystemen in Kreditgeschäften des Eurosystems die direkte Verbindung zwischen der Euroclear Bank und der Centrálny depozitár cenných papierov SR, a. s. (CDCP), die somit für die Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen ist. Das Gesamtverzeichnis aller zugelassenen Verbindungen ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 5. Februar 2015 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des neunten Berichts zum Euro-Korrespondenzbankgeschäft (Ninth survey on correspondent banking in euro), der vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme, einem Ausschuss des Eurosystems/ESZB, erstellt wurde. Die Umfrage bestätigte, dass das Korrespondenzbankgeschäft weiterhin ein wichtiger Kanal für die Abwicklung von Zahlungstransaktionen in Euro ist. Wie in vorhergehenden Umfragerunden zeigte sich, dass die Anzahl und der Wert der von Korrespondenzbanken abgewickelten Transaktionen sehr hoch waren. Die Umfrage wird auf der Website der EZB zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls am 5. Februar 2015 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines Berichts über virtuelle Währungssysteme, der vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme (Payment and Settlement Systems Committee - PSSC) erstellt wurde. Diese Publikation knüpft an den vorhergehenden Bericht vom Oktober 2012 an und enthält eine Analyse der aktuellen Entwicklungen im Bereich der virtuellen Währungssysteme und insbesondere ihrer Bedeutung für Massenzahlungen. Der Bericht wird auf der Website der EZB zur Verfügung stehen.

Am 6. Februar 2015 genehmigte der EZB-Rat den Eurosystem Oversight Report 2014, der vom Ausschuss für Zahlungsund Verrechnungssysteme (Payment and Settlement Systems Committee - PSSC) erstellt wurde. Der Bericht, der sich mit den Überwachungsaktivitäten der EZB und der NZBen des Euro-Währungsgebiets im Zeitraum von 2011 bis Juni 2014 befasst, wird ebenfalls auf der Website der EZB zur Verfügung stehen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 4. Februar 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Überprüfung des Auftrags und der Organisation des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (CON/2015/4). Am 6. Februar 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem neuen Rechtsrahmen für die Erstellung amtlicher Statistiken in Litauen (CON/2015/5) auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums. Am 9. Februar 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Satzung der Eesti Pank CON/2015/6 auf Ersuchen der Eesti Pank.

Corporate Governance: Am 3. Februar 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Latvijas Banka (EZB/ 2015/3) an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Latvijas Banka. Diese Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 12. Februar 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/8 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/2 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank. Die Änderungen tragen den spezifischen Anforderungen des Verfahrens der impliziten Zustimmung gemäß Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank Rechnung. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 18. Februar 2015 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2014 durch den EZB-Rat. Der Jahresabschluss und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 19. Februar 2015 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der zugehörige Managementbericht für das Jahr 2014 wurde zusammen mit dem Jahresabschluss der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 26. Januar 2015 beschloss der EZB-Rat, drei litauische Kreditinstitute (AB DNB bankas, AB SEB bankas und Swedbank AB) als bedeutende Unternehmen im Sinne von Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank einzustufen. Am 28. Januar 2015 erließ der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2015/2 zur Politik bezüglich der Dividendenausschüttung. Diese Empfehlung befasst sich mit der Dividendenpolitik der Banken für das Geschäftsjahr 2014, als Teil der Initiative zur Stärkung von Sicherheit und Solidität im Bankensektor des Eurogebiets. Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 4. Februar 2015 erließ der EZB-Rat einen Beschluss der EZB über die Bedingungen, zu denen Kreditinstitute Zwischen- oder Jahresendgewinne im harten Kernkapital (CET1) berücksichtigen dürfen (ECB/ 2015/4). Dieser Beschluss gilt für Kreditinstitute, die von der EZB direkt beaufsichtigt werden. In ihm werden die Bedingungen festgelegt, zu denen die EZB Kreditinstituten gemäß Artikel 26 Absatz 2 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Genehmigung zur Berücksichtigung von Zwischen- oder Jahresendgewinnen im harten Kernkapital (CET1) erteilt.

Am 11. Februar 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/7 über die Methodik und die Verfahren zur Festlegung und Erhebung von Daten bezüglich der Gebührenfaktoren zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

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