Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 31. Oktober 2016 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2016/30 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/810 über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-II). Der Änderungsbeschluss, mit dem eine Inkongruenz bezüglich der Frist zur Beantragung von Änderungen in der Zusammensetzung der GLRG-II-Gruppe durch Leitinstitute behoben wird, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 2. November 2016 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2016/31 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (allgemeine Dokumentation), die Leitlinie EZB/2016/32 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge sowie die Leitlinie EZB/2016/33 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Mit den neuen Leitlinien treten einige Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen in Kraft. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Notenbankfähigkeitskriterien und Risikokontrollmaßnahmen für vorrangige ungedeckte Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen begeben wurden, und die Regelungen zu zulässigen Kuponstrukturen, sodass bestimmte Wertpapiere mit negativen Cashflows nun notenbankfähig sind. Darüber hinaus werden Mindestanforderungen in Bezug auf die Offenlegung von Ratings für gedeckte Schuldverschreibungen eingeführt, die von Ratingagenturen vergeben wurden, die gemäß dem Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem zugelassen sind. Weiterhin wurden die Bewertungsabschläge von Wertpapieren aktualisiert, die im Rahmen von geldpolitischen Geschäften als Sicherheit genutzt werden.

Die Leitlinien sowie eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar. Parallel dazu wurde eine weitere Pressemitteilung veröffentlicht, der Einzelheiten zu den Beschlüssen des EZB-Rats im Zusammenhang mit der regelmäßigen Überarbeitung des Risikokontrollrahmens des Eurosystems für notenbankfähige Sicherheiten zu entnehmen sind.

Finanzstabilität: Am 16. November 2016 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review - November 2016". In diesem Bericht werden die Hauptrisiken für die Stabilität und mögliche Schwachstellen des Finanzsystems im Eurogebiet untersucht und es wird eine umfassende Analyse dazu angestellt, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums Schocks auffangen kann. Der Bericht wurde auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften:

Am 21. Oktober 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer Änderung der Vergütungsformel in Bezug auf das französische Livret A (CON/2016/51) auf Ersuchen des französischen Wirtschafts- und Finanzministeriums. Am 28. Oktober 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Hrvatska Narodna Banka (CON/2016/52) auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Kroatien. Am 31. Oktober 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und zur Umsetzung der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik in Deutschland (CON/2016/53) auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Statistik: Am 2. November 2016 verabschiedete der EZB-Rat ein Memorandum of Understanding zwischen Eurostat und der Europäischen Zentralbank/Generaldirektion Statistik zur Qualitätssicherung der Statistiken, die dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht zugrunde liegen. Das Papier wurde zusammen mit dem diesbezüglichen Schreiben des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, und dem Antwortschreiben von Sabine Lautenschläger auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 28. Oktober 2016 erließ der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2016/29 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland. Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der EZB-Website abrufbar. Am 3. November 2016 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2016/34 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken und den Beschluss EZB/ 2016/35 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank. Beide Rechtsinstrumente wurden zwecks Verbesserung der Gesamtqualität und zur Berücksichtigung mehrerer vorangehender Änderungen in gestraffter Form neu gefasst, wobei die Rechnungslegungsgrundsätze des Eurosystems weitgehend unverändert geblieben sind. Beide Rechtsakte werden im Dezember 2016 auf der Website der EZB und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ebenfalls am 3. November 2016 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2016/36 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist (Neufassung). Der Beschluss, bei dem aufgrund mehrerer vorangehender Änderungen eine Neufassung zwecks Verbesserung der Klarheit vonnöten war, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 24. Oktober 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation einzuleiten. Gegenstand der Konsultation ist der Entwurf einer Leitlinie und der Entwurf einer Empfehlung hinsichtlich der Nutzung von im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen (Options and Discretions - O&Ds) in Bezug auf Banken, die nicht direkt von der EZB beaufsichtigt werden ("weniger bedeutende Institute"). Die öffentliche Konsultation wurde am 3. November 2016 eingeleitet; die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 5. Januar 2017. Eine entsprechende Pressemitteilung sowie der Entwurf einer Leitlinie über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zustän digen Behörden in Bezug auf weniger bedeutende Institute und der Entwurf einer Empfehlung zu einheitlichen Kriterien für die Nutzung einiger im Unionsrecht eröffneter Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden in Bezug auf weniger bedeutende Institute sind auf der EZB-Website abrufbar.

Am 2. November 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des "ECB Guide on Materiality Assessment" (EGMA) durchzuführen. Das Dokument wird als Grundlage dienen für die Bewertung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen der auf einem internen Modell beruhenden Methode (IMM) und der fortgeschrittenen Methode zur Berechnung des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung (A-CVA). Die öffentliche Konsultation wird voraussichtlich im Dezember 2016 eingeleitet und mit einer Pressemitteilung angekündigt.

Am 2. November 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen die vom Aufsichtsgremium vorgelegten Ergebnisse des Comprehensive Assessment 2016. Die Bewertung wurde von März bis November 2016 bei vier Banken durchgeführt: der Abanka d.d. (Slowenien), der Akciju sabiedriba "Rietumu Banka" (Lettland), der Banca Mediolanum S.p.A. (Italien) und der Citibank Holdings Ireland Limited (Irland). Drei der genannten Banken haben der Offenlegung der Ergebnisse zugestimmt. Eine entsprechende Pressemitteilung und die Ergebnisse des Comprehensive Assessment sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 4. November 2016 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2016/37 über die Festlegung von Grundsätzen für die Koordination der Bewertung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Überwachung institutsbezogener Sicherungssysteme für bedeutende und weniger bedeutende Institute sowie die Leitlinie EZB/2016/38 zum Ansatz bei der Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme für Aufsichtszwecke durch die nationalen zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates. Beide Leitlinien legen den Rahmen für den Ansatz der EZB im Hinblick auf die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme für Aufsichtszwecke fest und sind auf der EZB-Website abrufbar.

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