Wagnisfinanzierung

Mikromezzaninfonds als Form des Beteiligungskapitals

Markus H. Michalow, Geschäftsführer, Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, Dresden - Im März dieses Jahres hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Folgefonds des 2013 gestarteten Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt. An Existenzgründer und junge Unternehmen richtet sich das Angebot. Diese erhöhen über die Förderung in Form von stillen Beteiligungen, die durch regionale mittelständische Beteiligungsgesellschaften ausgereicht werden, ihre Eigenkapitalquoten. Damit erhalten sie erleichterten Zugang zu Krediten von Banken und Sparkassen. (Red.)

Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Herbst 2013 den Mikromezzaninfonds Deutschland mit einem Volumen von zunächst 35 Millionen Euro aufgelegt. Durch zwischenzeitliche Aufstockungen konnte das Volumen des ersten Fonds auf insgesamt 74,44 Millionen Euro erhöht werden. Im März dieses Jahres wurde der Folgefonds mit einem Volumen von 85,12 Millionen Euro aufgelegt, damit beträgt das Gesamtfondsvolumen nunmehr 159,56 Millionen Euro. Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Zielgerichtetes Förderprogramm

Das Angebot richtet sich an kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer mit stillen Beteiligungen bis zu 50 000 Euro. Als besondere Zielgruppen sind zum Beispiel "Unternehmerinnen", "Unternehmensleitung mit Migrationshintergrund" oder "Gründungen aus der Arbeitslosigkeit" definiert. Mit diesem zielgerichteten Förderprogramm wird eine Förderlücke geschlossen, da bisher für diesen Bereich bis 50 000 Euro kein Eigenmittelangebot, sondern nur Darlehensangebote am Markt verfügbar waren.

Der ERP-Gründerkredit - Startgeld und der Mikrokredit gehören wie der Mikromezzaninfonds zu den wenigen Förderprogrammen, welche sich direkt an Kleinunternehmen richten. Der wesentliche Unterschied: Bei dem Mikromezzaninfonds wird die Beteiligung von Banken als Eigenmittel gewertet und erhöht somit die Eigenkapitalquote des Unternehmens. Damit dürfte sich das Rating des Kunden verbessern und auch die Chance erhöhen, von den Banken und Sparkassen weitere Kredite zu erhalten, da sie dadurch "bankable" werden. Beim ERP-Gründerkredit - Startgeld wie auch beim Mikrokredit handelt es sich hingegen um reine Darlehen.

Stille Beteiligung durch MBG

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50 000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die stille Beteiligung kann für alle Zwecke der Unternehmensführung verwandt werden. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen. Die stillen Beteiligungen aus dem Fonds werden über das Netzwerk der MBGen überall in Deutschland vertrieben. Verwaltet wird der Fonds von der N-Bank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Die Konditionen gestalten sich wie folgt:

- 8 Prozent per annum, zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich

- einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent der Einlage, zahlbar bei Auszahlung

- variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent per annum.

Sogleich mit Start im September 2013 verzeichnete der Mikromezzaninfonds eine rege Nachfrage. So wurden bis Ende 2015 deutschlandweit 1 776 Beteiligungen zugesagt und Beteiligungen im Gesamtvolumen von 74,3 Millionen Euro ausgezahlt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Beteiligungshöhe von 41 818 Euro. Dadurch wurden 8 253 Arbeitsplätze gesichert und 2 741 neue Arbeitsplätze geschaffen. Erfreulicherweise konnten auch die definierten Zielgruppen erreicht werden. Es wurden 307 Beteiligungen mit 11,3 Millionen Euro für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit eingegangen. An Unternehmen mit Migrationshintergrund konnten 377 Beteiligungen mit 15,5 Millionen Euro vergeben werden und 494 Unternehmerinnen konnten mit 19,7 Millionen Euro Mikromezzaninbeteiligungen ihre Vorhaben umsetzen.

Von den bundesweit 1 776 Beteiligungen wurden 300 in Sachsen eingegangen. Dieser Erfolg basiert auf der engen Kooperation zwischen der MBG-Sachsen GmbH und ihren Gesellschaftern, insbesondere den Betriebsberatern der sächsischen Handwerkskammern und den Beratern der Industrie- und Handelskammern, aber auch den Beratern in den sächsischen Banken, Volksbanken und Sparkassen.

Stärkung der Eigenmittelbasis

Durch strenger werdende regulatorische Anforderungen und permanent wachsende ökonomische Anforderungen an die Kreditinstitute werden Kreditrisikostrategien und Entscheidungsprozesse immer weiter strukturiert und optimiert. Durch das Angebot des Mikromezzaninfonds werden die Berater in den Kreditinstituten in die Lage versetzt, ihre Kunden durch Vermittlung an die MBG bei der Verwirklichung ihres Vorhabens zu unterstützen, wenn dieses im klassischen Bankprozess nicht möglich ist. Durch die Stärkung der Eigenmittelbasis des Unternehmens kann dann auch ein neuer Bankkredit möglich werden. Dadurch entsteht eine echte Winwinwin-Situation. Die ersten Gewinner sind die Unternehmer, da diese ihr Vor haben realisieren können, die zweiten Gewinner sind die Kreditinstitute durch zufriedene Kunden und die Möglichkeiten für Cross- Selling, der dritte Gewinner ist die MBG, da diese damit ihren Auftrag als wesentlicher Partner der regionalen Gewerbeförderung nachhaltig erfüllen kann.

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