Sparkassen

Die dritte Frau im Verbund(e)

Liane Buchholz, Präsidentin des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe

Quelle: Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe

 

 

Die Entscheidung in Westfalen-Lippe ist gefallen. Die Verbandsversammlung des dortigen Sparkassenverbandes ist mit großer Mehrheit der Empfehlung des Verbandsverwaltungsrates gefolgt und hat kurz vor Weihnachten Prof. Dr. Liane Buchholz als künftige Präsidentin gewählt. Ab April dieses Jahres wird die bisherige Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) die Geschicke des SVWL leiten.

Was diese Wahl im Machtgefüge der Sparkassenorganisation bedeutet, lässt sich so leicht nicht abschätzen. Denn welches Gewicht die einzelnen Regionalverbände bei der zuweilen kontroversen Diskussion wichtiger sparkassenpolitischer Fragen einbringen, hängt nicht zuletzt vom Profil und der Art des Auftritts der jeweiligen Regionalpräsidenten ab. An dieser Stelle hat es ihr Vorgänger Rolf Gerlach in seinen 22 Jahren an der Spitze der westfälisch-lippischen Sparkassen zweifellos immer wieder verstanden, die Interessen seiner Sparkassen in den Gremien und in der Öffentlichkeit hörbar zu artikulieren und ihr Gewicht bei der Entscheidungsfindung in die Waagschale zu werfen. Eine solche Rolle, die in der öffentlichen Diskussion mit dem teils respektvoll, aber teils auch kritisch gemeinten Begriff des Regionalfürsten umschrieben wird, muss man sich erst einmal erarbeiten. Aber vielleicht will sich Liane Buchholz in einer Zeit, in der es immer mehr auf einen geschlossenen Antritt der deutschen Sparkassenorganisation in Europa ankommt, auch gar nicht zu einer Fürstin aufschwingen. Mit ihr stehen künftig drei Frauen an der Spitze eines Regionalverbandes. Man darf gespannt sein, ob das die Konsensfindung im Verbund erleichtern wird und ob man den DSGV künftig stärker als strategischen Impulsgeber wahrnehmen wird.

Relativ still geworden, so wird es bei einer solchen Wahl wieder einmal deutlich, ist es in den vergangenen Jahren um den sogar im nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz (§ 36) aufgegriffenen Zusammenschluss der dortigen Sparkassen- und Giroverbände. War dort vor einigen Jahren sogar ein konkreter Zeitplan formuliert, ist dieser in der aktuellen Fassung längst wieder verschwunden. Es obliegt den Verbandsversammlungen der beiden Verbände oder der Aufsichtsbehörde, sprich dem NRW-Finanzministerium, das Projekt neu anzuschieben. Doch davon ist nach der schon vor einigen Jahren erfolgen Debatte derzeit weit und breit nichts zu hören und in einem Jahr der Landtagswahl dürfte sich daran auch nichts ändern. Es gibt in Wahlkampfzeiten sicherlich bessere Themen für eine öffentliche Debatte. Angesichts der recht unterschiedlichen Struktur von vergleichsweise vielen kleinen und mittelgroßen Sparkassen in Westfalen-Lippe und vielen Großsparkassen im Rheinland war und ist die Interessenlage in Nordrhein-Westfalen ohnehin längst nicht immer einheitlich. Und für das Bundesland selbst, so hat man dort längst registriert und schon vor einigen Jahren sachlich aufgearbeitet, könnten der Einfluss im Sparkassenlager, die Regelung von Haftungsfragen und die Behandlung von Beteiligungsbesitz mit einem Verband nachteiliger ausfallen als mit zweien. Soweit es allein um die Ausschöpfung von Effizienzreserven und Kostensynergien geht, eröffnet das NRW-Sparkassengesetz im Übrigen Möglichkeiten zu einer Fusion der Prüfungsstellen sowie zur Zusammenlegung der Rechts- und der Personalberatung. Weit oben auf der politischen Agenda steht eine Verbändefusion vorläufig also nicht.

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