Förderbanken II

Unter dem Eindruck des Großprojektes Hessenkasse

Quelle: WI-Bank

Dass die Förderbank des Landes Hessen im laufenden Jahr im Zuge der anstehenden Landtagswahlen im Herbst ihre Aktivitäten zurückführt, ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil, der Sprecher der Geschäftsleitung der Wirtschaftsund Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), die als rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen agiert, erwartet für das laufende Jahr einen starken Anstieg des Neugeschäftes und der Bilanzsumme. Und diese Prognose basiert keinesfalls auf einer besonders optimistischen beziehungsweise gewagten Vorstellung von der Inanspruchnahme der Förderprogramme in den vier Geschäftsfeldern Bauen und Wohnen, Versorgen und Modernisieren, Gründen und Wachsen sowie Bilden und Beschäftigen, sondern ganz maßgeblich auf der Einbindung der Förderbank in die Umsetzung des geplanten Sondervermögens der hessischen Landesregierung, der sogenannten Hessenkasse.

Mit diesem Mitte vergangenen Jahres vom hessischen Finanzministerium offiziell vorgestellten Programm, das Ende April vom Landtag als Gesetz verabschiedet wurde, will die Regierung in Wiesbaden zu einer Gesundung der Haushalte der Kommunen beitragen. Nach der Auflegung des kommunalen Schutzschirmes im Jahre 2012 geht es dieses Mal um den Abbau des permanent gewachsenen Umfangs von Kassenkrediten, die viele Kommunen seit Jahren nicht - wie eigentlich vorgesehen - lediglich zur Überbrückung von Ausgabe- und Einnahmeschwankungen nutzen, sondern zur Finanzierung ihres langfristigen Schuldendienstes aufnehmen müssen. Das Land Hessen bietet seinen Kommunen nun an, diese Schulden zum 1. Juli 2018 zu übernehmen, die Tilgung zu organisieren und dafür auch Landesgelder aufzuwenden. Im Gegenzug müssen sich die Kommunen verpflichten, für die Dauer von 30 Jahren einen jährlichen Beitrag von 25 Euro pro Einwohner für Zins und Tilgung zu zahlen und diesen ebenso aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften wie den Aufbau neuer Liquiditätsreserven, mit denen Bedarfsspitzen im Haushalt künftig ausgeglichen werden können.

Parallel dazu hat die hessische Landesregierung für finanzschwache Kommunen, die trotz begrenzter Mittel ohne Kassenkredite ausgekommen sind, ein Investitionsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt, das den teilnehmenden Gemeinden bei einer Eigenbeteiligung von 10 Prozent einen Investitionszuschuss für kommunale Projekte von 750 000 Euro zusichert. Stand Ende Januar 2018 rechnete das hessische Finanzministerium mit einer Teilnahme von 208 Kommunen am Entschuldungsprogramm und rund 200 am Investitionsprogramm. Beide voneinander unabhängigen Programme werden von der WI-Bank über Verträge mit den interessierten Gemeinden abgewickelt. Für das Land Hessen hat die Einschaltung und Mittelaufnahme durch die WI-Bank den Charme, nicht mit der in der Verfassung des Bundeslandes festgeschriebenen Schuldenbremse in Konflikt zu geraten.

Politisch umstritten bleibt das Projekt allerdings nicht nur unter den Landtagsparteien, sondern auch unter den begünstigten und ob ihrer guten Haushaltslage weniger begünstigten Kommunen. Ob und inwieweit für die derzeitige Kassenlage der hessischen Kommunen auch die Finanzzuteilungen durch das Land in den vergangenen Jahren verantwortlich sind, wird dabei ebenso diskutiert wie die Verwendung von Mitteln, die den Kommunen ohnehin zugestanden hätten.

Für die WI-Bank sind diese Reibereien im Vorfeld der Verabschiedung des Landesgesetzen nur noch Nebengeräusche. Die Förderbank ist längst in der Vorbereitung der Abwicklung der konkreten Abläufe der Programme, zu denen auch die zugehörige Mittelaufnahme gehört. Bei dem Entschuldungsprogramm wird derzeit von einem Volumen von rund 5 Milliarden Euro ausgegangen, beim Investitionsprogramm von 600 Millionen Euro.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X