Förderbanken

Kein Wort zur Klage

Manche Dinge sollte man, soweit es irgendwie geht, im Stillen vorantreiben, manche lohnen nur ein begrenztes Engagement und andere eignen sich prima für die Darstellung nach außen. In diesen drei abgestuften Kategorien der Öffentlichkeitsarbeit hat Axel Nawrath kürzlich über das Geschäftsjahr 2014 der L-Bank berichtet. Nahezu vollständiges Schweigen hatte sich der Vorstandsvorsitzende hinsichtlich der schon in das laufende Jahr fallenden Klage gegen die direkte Unterstellung seines Hauses unter das Aufsichtsregime der EZB verordnet. Gerade in dieser spannenden Angelegenheit hätte er dabei gewiss öffentliche Aufmerksamkeit erzielen können. Versteht sich die L-Bank vor dem Gericht der Europäischen Union irgendwie auch als Streiter für die Anliegen der Rentenbank und der NRW Bank? Wieso beteiligen sich diese beiden Häuser nicht aktiv an der Klage? Und auf welcher sachlichen Grundlage sollte man eigentlich die KfW als nationale Förderbank von der EZB-Aufsicht ausnehmen und die zweite Förderbank des Bundes sowie zwei Landesförderinstitute einbeziehen? Von der offenen Diskussion solcher Fragen verspricht sich die L-Bank im jetzigen Stadium offenbar mehr Nach- als Vorteile und vertraut lieber der diskreten Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei.

Auch die bekannt gewordenen Heta-Klagen und die von der KfW angestoßene öffentliche Diskussion über negative Kreditzinsen können den Chef der L-Bank nur schwerlich aus der Reserve locken. Beide ganz unterschiedlichen Sachverhalte, so darf man seine eher spärlichen und zurückhaltenden Äußerungen deuten, liegen ihm offenbar zu weit in der Zukunft, um heute allzu viel verbale Energie darauf zu verwenden, an dieser Stelle ungewisse Punkte in der Öffentlichkeitsarbeit zu sammeln. Ebenso wie die Klage gegen das EZB-Aufsichtsregime verlangt die Auseinandersetzung um Heta in den gerichtlichen Details ohnehin nach Verschwiegenheit. Und bevor eine Auseinandersetzung mit negativen Kreditzinsen über reine Gedankenspiele hinausgeht und zu nennenswerten Investitionskosten etwa für konkrete IT-Projekte im eigenen Haus führt, ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Abwägung angebracht. Vor diesem Hintergrund hält sich der Vorstandschef verständlicherweise doch lieber an das aktuelle Fördergeschehen seines Hauses, das sich mit etlichen aktuellen Zahlen und Fakten mühelos in ein gutes Licht setzen lässt.

Mit einem Volumen von 8,805 (7,4) Milliarden Euro hat die Förderbank im Berichtsjahr 2014 Unternehmen, Kommunen und Privatleute gefördert. Der größte Anteil entfällt dabei mit 2,963 Milliarden Euro auf die Wirtschaftsförderung, darunter allein nahezu drei Viertel auf vierzehn Varianten der Mittelstandsfinanzierung. Hinzu kommen Existenzgründungs- und Landwirtschaftsfinanzierung sowie Finanzhilfen für die Wirtschaft. Gemessen am Zusagevolumen ist die Infrastrukturförderung mit 2,634 Milliarden Euro die zweitwichtigste Säule gefolgt von der Wohnraumförderung mit den Komponenten Wohneigentum, Mietwohnraum und Wohnungseigentümergemeinschaften mit insgesamt 1,986 Milliarden Euro. Knapp 83,9 Prozent der insgesamt 251 259 Zusagen im Berichtsjahr entfallen schließlich auf die Förderung von Familien, Bildung und sozialen Projekten, die es auf ein Zusagevolumen von 1,219 Milliarden Euro bringt. Die hohe Fallzahl in diesem Bereich resultiert in erster Linie aus der Einbindung der Förderbank in die Abwicklung von Eltern- und Betreuungsgeld.

Angesichts des öffentlichen Auftrags steht der Jahresüberschuss von 49,2 (100,8) Millionen Euro bei der L-Bank wie bei anderen Förderbanken weniger im Fokus. Seine Entwicklung im Berichtsjahr lässt ebenso wie der rückläufige Aufwand für Zinsverbilligungs- und weitere Zuschüsse (114,2 nach 127,1 Millionen Euro) unschwer vermuten, dass die Bank die zusätzlichen Aufwendungen für die Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht lieber im Fördergeschäft einsetzen würde.

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