Bankenaufsicht

Mehr Personal für neue Aufgaben

Felix Hufeld, Quelle: Schafgans DGPh/BaFin

Dass BaFin-Präsident Felix Hufeld beim traditionellen Neujahrspresseempfang seines Hauses auf die ersten Tage unter dem neuen MiFID- Regime eingehen würde, die Ende vergangen Jahres doch noch geschaffte Finalisierung der Basel-III-Verhandlungen aufgreifen sowie die Herausforderungen durch die Anforderungen der Digitalisierung in den Blick rücken würde, war keine Überraschung. Die seit Anfang des Jahres in der Kreditwirtschaft laufenden Mi-FID-Übungen ordnete er dabei ihren Ausmaßen und möglichen Wirkungen nach ebenso der regulatorischen Superschwergewichtsklasse zu wie den Umgang seines Hauses mit der Digitalisierung. Er plädiert zunächst aber für eine vernünftige Bewährungsphase. Grundsätzlich sichert er der Finanzbranche in beiden Bereichen eine Aufsicht mit Augenmaß zu und zeigt sich jederzeit offen für einen Dialog und eine Überprüfung und auch Neujustierung maßgeblicher Neuregelungen im Lichte von belegbaren Fakten.

Viel weniger in den Blick der Öffentlichkeit gerückt ist ein weiterer Aspekt der künftigen Arbeit der BaFin. Seit Anfang 2018 hat die BaFin die Zahl ihrer Mitarbeiter kräftig um rund 100 aufgestockt. Diese Meldung passt gut zur Wahrnehmung der Regulierungsszene in Deutschland und Europa. Speziell für viele Banker spiegelt sie zudem das tägliche Arbeitsumfeld wider. Während der Personalbestand der Aufseher kontinuierlich wächst, wird die Belegschaft in der Finanzdienstleistungsbranche unter dem Druck der Digitalisierung und des Wettbewerbs seit einigen Jahren kontinuierlich verkleinert. Gleichwohl nimmt die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im ganz normalen Bankgeschäft einen immer größeren Teil des Zeitbudgets in Anspruch - egal ob im Firmen- oder im Privatkundengeschäft, rund um die Wertpapierberatung oder dem Zahlungsverkehr.

Der Tendenz nach trifft dieser Befund zwar sicherlich zu, er erklärt allerdings den Beschäftigungsschub bei der BaFin zum Jahreswechsel 2017/2018 nur zu geringen Teilen. Denn dieser resultiert vielmehr aus einem neuen Tätigkeitsfeld der Behörde. Seit dem 1. Januar 2018 fungiert die BaFin auf der Rechtsgrundlage des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) als Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) in Deutschland und hat damit eine Aufgabe übernommen, die von 2015 bis 2017 von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ausgeübt wurde. Als Abwicklungsbehörde ist sie Teil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM). Dieser wiederum besteht seinerseits aus dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board-SRB) mit Sitz in Brüssel - übrigens unter Führung der gerade für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigten früheren BaFin-Präsidentin Elke König - sowie den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Den NABs stehen weitreichende Befugnisse zur Verfügung, um Institute geordnet abzuwickeln. Dazu gehören unter anderem die Instrumente der Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger, der Unternehmensveräußerung sowie der Übertragung auf ein Brückeninstitut oder auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Konkret erstellt die hiesige NAB dazu Abwicklungspläne für Institute und bewertet deren Abwicklungsfähigkeit - für die größeren Institute zusammen mit dem SRB. Organisatorisch ist für dieses Aufgabenfeld in der BaFin mit Thorsten Pötzsch ein neuer Exekutivdirektor bestellt worden.

Übrigens: Mit Blick auf die Nachforschungen rund um die Panama Papers und damit verbundene mögliche Steuersparkonstruktionen hat Felix Hufeld eine Entwarnung gegeben. Keines der elf Institute, die an solchen Geschäften beteiligt waren, hat demnach in erheblichem Maße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften verstoßen. Die vorgefundenen Modelle und Konstruktionen sind allesamt nach deutscher Rechtslage erlaubt. Der Präsident hat dabei aber gleichzeitig betont, dass eine ethische Bewertung nicht im Aufgabenbereich der Aufsicht liegt.

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