Strategien im Internet

"Die Chipkarten der Sparkassen werden sich als Trägermedium Nummer eins durchsetzen"

Welche Potenziale bietet die elektronische Signatur den Banken?

Gerade im Mittelstand und bei Freiberuflern, also dort, wo die Sparkasse vor Ort seit jeher eine breite Akzeptanz findet, bietet die elektronische Signatur vor dem Hintergrund neuer Gesetzesvorlagen einen aktuellen Gesprächsanlass. Die elektronische Signatur ist ein wichtiger Türöffner zum Aufbau und zur Pflege von Kundenbeziehungen, nicht zuletzt weil ein persönliches Erscheinen der zu legitimierenden Kunden gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Finanzinstitute haben damit die Möglichkeit, sich als innovativer Dienstleister zu positionieren und weitere Kundenpotenziale zu heben.

Darüber hinaus gewinnt die elektronische Signatur auch beim Onlinebanking zunehmend an Bedeutung und zeigt erste Relevanz für besonders sicherheitsbewusste Privatkunden von Sparkassen, zumal diese ohnehin bereits eine signaturvorbereitete Debitkarte in ihrer Geldbörse haben.

Ist die Signaturkarte nicht nur ein Nischenprodukt wie etwa als Anwaltssignaturkarte?

Anfangs war die elektronische Signatur ein reines Thema für IT-Fachleute. Doch der Markt hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt, und es stoßen nicht zuletzt durch vorgegebene Nutzungsverpflichtungen in vielen Branchen immer wieder neue Zielgruppen hinzu.

So findet die elektronische Signatur inzwischen wachsende Anerkennung bei Handwerksbetrieben und Anwälten sowie im Mittelstand, zum Beispiel für Online-Mahnverfahren oder öffentliche Ausschreibungen über elektronische Vergabeplattformen. Hinzu kommen nun im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Auch immer mehr private Anwender entdecken die elektronische Signatur etwa für ein sicheres Onlinebanking. Mittelfristig wird mit ELENA endgültig der Massenmarkt erreicht, denn dann werden Signaturkarten von einer großen Zahl von leistungsberechtigten Bürgern gebraucht.

Wie schätzen Sie die Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises als Träger der elektronischen Signatur im Vergleich zu signaturvorbereiteten Bankkarten ein? Wird diese Zusatzfunktion auf der Debitkarte über kurz oder lang überflüssig?

Der elektronische Personalausweis soll seinem Besitzer auf Wunsch ebenfalls die Möglichkeit bieten, eine qualifizierte elektronische Signatur auf dem Chip zu hinterlegen. Diese Signatur wird dabei nicht hoheitlich vom Staat, sondern von den Zertifizierungsdiensteanbietern der Privatwirtschaft, darunter auch der Deutsche Sparkassen Verlag, angeboten.

Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung des elektronischen Personalausweises, da er als Trägermedium für unsere qualifizierte elektronische Signatur denkbar ist. Hierzu verfügen wir schon jetzt über eine passende Infrastruktur, die es ermöglichen würde, die elektronische Unterschrift an e-Personalausweis-Besitzer zu vertreiben. Dazu gehört das dichte Netz an Sparkas-sen-Geschäftsstellen, das den Vertrieb und die persönliche Legitimation übernehmen kann. Ein bereits bewährtes Downloadverfahren ermöglicht dem Kartenbesitzer nach Erhalt der Karte, seine elektronische Signatur auf dieser aufzubringen.

Mit Blick auf das Nutzungsverhalten von Sparkassenkunden glauben wir, dass sich die Chipkarten der Sparkassen-Finanzgruppe als Trägermedium Nummer eins für die elektronische Signatur durchsetzen werden. Denn als multifunktionale Karten sind diese beim Inhaber mittlerweile vielfach im Einsatz: am Geldautomaten und am Point of Sale, im Internet beim Onlinebanking oder beim elektronischen Unterschreiben sowie als Eintrittskarte und elektronischer Fahrschein. Der Personalausweis hingegen war bisher ein reiner Sichtausweis - ob er speziell als Signaturkarte eine breite Akzeptanz erhält, muss sich erst noch zeigen. Darüber entscheiden letztendlich die Bürger.

Siehe auch Beitrag auf Seite 30.

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