Ratenkredit

Auf dem Weg zum Onlinekredit

Zum 1. Juli ist die EU-Verordnung eIDAs über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste in Kraft getreten (siehe auch Schwerpunkt in bank und markt zum 1. Juli 2016). Das mittlerweile in die Jahre gekommene 18 Jahre alte deutsche Signaturgesetz wird dadurch zwar nicht ersetzt. Aber weil nunmehr eIDAS-konforme elektronische Signaturen aus dem europäischen Ausland auch hierzulande akzeptiert werden müssen, bringt die Verordnung für die Kreditwirtschaft ein Stück Erleichterung mit sich. Denn schon längst hadert die Branche mit dem Schriftformerfordernis für Kreditverträge, das echte Onlinekreditabschlüsse verhindert. Selbst mit Video-Identifizierung, die das Postident-Verfahren ersetzt, muss immer noch der Kreditvertrag ausgedruckt und unterschrieben an die Bank oder Sparkasse zurückgesandt werden. Natürlich sind auch elektronische Signaturen möglich. Doch dafür benötigt der Kunde nicht eine Signaturkarte (zum Beispiel den elektronischen Personalausweis), sondern zudem einen separaten Leser. Deshalb hat sich die "qualifizierte elektronische Signatur" nicht durchsetzen können. An genau dieser Stelle setzt eIDAS an. Denn die Verordnung ermöglicht auch in Deutschland Signaturlösungen im Wege der Zwei-Faktor-Authentifizierung, die ohne separate Hardware auskommen. Onlinekreditabschlüsse ohne Medienbruch werden dadurch möglich.

Vergleichsweise umständlich bleibt der Prozess allemal - vor allem verglichen mit dem Ratenkauf beim Händler, der rechtlich nicht als Kreditgeschäft gilt, obwohl für den Kunden (abgesehen von der unkomplizierten, weil nicht regulierten Abwicklung) kein Unterschied erkennbar ist. Und so lobt die Kreditwirtschaft eIDAS zwar als Schritt in die richtige Richtung, hält jedoch an ihrer Forderung nach der Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Ratenkredite fest.

Das ist umso wichtiger, weil Banken und Sparkassen mit ihren Finanzierungsangeboten noch in anderer Hinsicht gegenüber jenen Dienstleistern im Nachteil sind, die Händlern den Ratenkauf ermöglichen: Beim Scoring nämlich, bei dem Kreditinstitute beziehungsweise die Auskunfteien, von denen sie Bonitätsinformationen beziehen, wesentlich gründlicher agieren als der Wettbewerb. Während Paypal im Kontext mit der neuen Dienstleistung "Ratenkauf per Paypal" darauf hinweist, dass der Kunde im Grunde nur seine Anschrift angeben muss, ist die Datenabfrage bei Kreditinstituten sehr viel ausführlicher. Das ist auch gut und richtig so. Schließlich kann das "Geo-Scoring" allein auf Basis der Adresse kaum belastbare Auskunft über die Bonität des Kunden geben. Ganz bewusst verzichtet etwa die Schufa deshalb auf das Geo-Scoring ebenso wie auf das Social Scoring unter Einbeziehung von Informationen aus den sozialen Netzwerken. Bisher ist dies in Deutschland auch verboten. Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 könnte das jedoch anders werden - wenn der deutsche Gesetzgeber nicht rechtzeitig agiert und vorhandene Spielräume ausnutzt, um das Verbraucherschutzniveau zu halten, wie es Verbraucherschützer, aber auch der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. fordern. Denn hier steht die Seriosität einer ganzen Branche beziehungsweise deren Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit ausländischen Anbietern auf dem Spiel, wenn diese nach den weniger hohen Maßstäben der Datenschutzgrundverordnung arbeiten.

Grundsätzlich wissen all jene, die hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen, die Politik zwar hinter sich. Schließlich sind die Scoring-spezifischen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die durch die Datenschutzgrundverordnung obsolet zu werden drohen, erst vor neun Jahren ins Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen worden. Der zeitliche Spielraum ist wegen der Bundestagswahl 2017 aber knapp. Was nicht bis zum Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet ist, hat nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes keine Chance mehr, vor Inkrafttreten der Verordnung verabschiedet zu werden. Schnelles Handeln ist also angesagt. Ob Regelungen zum Scoring es allerdings auf der Dringlichkeitsliste des Gesetzgebers weit genug nach oben schaffen, ist zumindest fraglich.

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