Blickpunkte

Konsumentenkredit - Onlineabschluss mit geringer Relevanz

All jenen Anbietern, die sich bemühen, den Autobanken Marktanteile abzunehmen, mag eine im November veröffentlichte GfK-Studie im Auftrag des Bankenfachverbands einen Dämpfer aufsetzen - oder einen Anreiz geben, ihre Kommunikationsbemühungen zum Thema zu verstärken. Denn der beim Autohändler abgeschlossene Ratenkredit ist nach dem Dispositionskredit die bekannteste Finanzierungsform für Privatkunden. Mit 35 Prozent liegt die Bekanntheit um vier Prozentpunkte über dem Raten- oder Konsumkredit von der Bank. Und der Bankkredit liegt wiederum fast gleichauf mit dem Ratenkauf beim Einzel- oder Versandhandel. Der Wettbewerb zwischen Bankvertrieb und PoS ist also unverändert.

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sind die Ergebnisse zur tatsächlichen Kreditnutzung für die Banken geradezu positiv zu werten. Denn hier liegt der über eine Bank abgeschlossen Konsumentenkredit (gleichauf mit dem Dispositionskredit) vorn, und zwar mit einer Nutzungsquote von 15 Prozent um drei Prozentpunkte vor dem Ratenkauf beim Autohändler beziehungsweise um sieben Prozentpunkte über dem Ratenkauf beim Einzel- oder Versandhandel. Der Internetvertrieb dagegen hat erstaunlich geringe Relevanz. Zwar geben sieben beziehungsweie neun Prozent der Befragten an, sich damit sehr gut oder gut auszukennen. Online abgeschlossen haben dagegen lediglich zwei Prozent.

Den Vorwurf mangelnder Transparenz hat die Branche offenbar gut aufgearbeitet angetrieben sicher auch durch die Verbraucherkreditrichtlinie. Hatten sich 2010 noch 65 Prozent der Kunden vor Abschluss ihres Kredits über die Kreditkonditionen und -bedingungen gut informiert gefühlt, waren es 2011 bereits 72 Prozent.

Und auch bei den Restkreditversicherungen ist die Akzeptanz vergleichsweise hoch. Fast jeder zweite Verbraucher (47 Prozent) hält deren Abschluss für sinnvoll. Tatsächlich eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat aber nur jeder Vierte (24 Prozent). Dieser Wert hat sich gegenüber 2010 nicht verändert. Hier scheint also die Sättigungsgrenze erreicht zu sein.

An der neuerdings zumindest bei einigen Anbietern als Option verfügbaren Absicherung für den Fall des Scheidungsrisikos scheiden sich die Geister. Hier ist der Anteil der zustimmenden und ablehnenden Stimmen sowie der Unentschiedenen nahezu gleich. Red.

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