Finanzvertrieb

Zukunft des Finanzvertriebs - Klare Spielregeln für mehr Qualität

Immobilienkrise, Bankenkrise, Vertrauenskrise, Eurokrise - kein Wort wurde in letzter Zeit so häufig bemüht wie das Wort "Krise". Es ist zu einer bedauerlichen Konstante im Alltag geworden. Als Folge zeigen sich viele Anleger verunsichert und halten sich bei ihrer Altersvorsorge zurück - obwohl die Notwendigkeit so hoch ist wie nie zuvor.

Dieselben Grundregeln für alle Berater

Um das Vertrauen der Anleger in Finanzdienstleister wieder zu stärken sind alle gefragt: Banken, Versicherer und Berater - aber eben auch die Politik. Dringender Nachholbedarf besteht dabei bei der Entrümpelung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Regularien. Zwar hat sich in den vergangenen Jahren schon vieles in die richtige Richtung bewegt, vieles bleibt aber Stückwerk.

Kunden verlangen zu Recht Klarheit und Transparenz. Das setzt jedoch einheitliche Beratungsstandards voraus. Für jeden Berater müssen deshalb dieselben Grundregeln gelten - gleich, ob dieser für eine Bank, eine Versicherung oder als unabhängiger Berater tätig ist.

Ein Beispiel für das deutsche Zweiklassenrecht sind die Anforderungen für eine Registrierung.

Für freie Vermittler ist zwar nach dem Finanzanlagenvermittlergesetz vorgesehen, dass sie sich in ein Register eintragen müssen. Im Gegensatz zu Beratern bei Instituten mit Banklizenz wie MLP müssen Kundenbeschwerden jedoch nicht an dieses Register gemeldet werden.

Außerdem haben die gewerblichen Aufsichtsbehörden, anders als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bankensektor, nicht die Möglichkeit, Fehlverhalten eines Vermittlers durch eine Verwarnung oder ein befristetes Berufsverbot zu ahnden.

Gewerbeämter überwachen Finanzvermittler nicht angemessen

Überhaupt geben die Kontrollinstanzen ein uneinheitliches Bild ab: Das duale Aufsichtssystem, wonach Bankberater von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und freie Vermittler von den Gewerbeämtern kontrolliert werden, ist wenn überhaupt - nur als Übergangslösung akzeptabel. Denn die Gewerbeämter sind fachlich und personell überhaupt nicht in der Lage, Finanzvermittler angemessen zu überwachen.

Anders als die BaFin kontrollieren sie deutlich weniger streng, verfügen über schwächere Sanktionsmechanismen und stellen weder eine laufende noch eine einheitliche Überwachung sicher. Anders gesagt: Wer nicht bei einem Institut mit Banklizenz wie MLP tätig ist, darf auch künftig an der langen Leine laufen.

Beim Anlegerschutz bleiben gravierende Lücken

Eine weitere Stellschraube ist die Einführung klar abgegrenzter und gesetzlich geschützter Berufsbilder. Denn nur dann kann der Kunde auf einen Blick erkennen, wer ihm gegenüber sitzt - beispielsweise ein Vermittler, der sich auf ein Beratungsfeld beschränkt und ausschließlich an einen Produktanbieter gebunden ist oder ein Berater, der seine Unabhängigkeit dadurch dokumentiert, dass er ganzheitlich sowie nachhaltig berät und aus dem breiten Marktangebot die jeweils passenden Produkte auswählt.

Wenn die Politik die Qualität im Markt nachhaltig verbessern möchte, wird sie nicht umhin kommen, in diesen Punkten konsequent nachzubessern. Die bisherigen Initiativen, sei es die EU-Vermittlerrichtlinie, das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Anlegerschutzverbesserungsgesetz oder das Finanzanlagenvermittlergesetz, deuten zwar in die richtige Richtung, es bleiben jedoch gravierende Lücken. Anders gesagt: Beratungsqualität lässt sich nur durch klare Spielregeln verbessern.

Muhyddin Suleiman ist Mitglied des Vorstands der MLP AG, Wiesloch.

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