Negativzinsen: Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Volksbank Reutlingen

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Klage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht. Nun muss das das Landgericht Tübingen über die Zulässigkeit des Negativzinses entscheiden. Zum Hintergrund: Mitte Juni hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Volksbank Reutlingen wegen der Einführung von Negativzinsen von 0,5 Prozent für bestimmte Tages- und Festgeldkonten in ihrem Preisverzeichnis abgemahnt, die bereits ab dem ersten Euro Guthaben greifen sollte. Der beanstandete Preisaushang wurde mittlerweile geändert. Die geforderte Unterlassungserklärung wollte die Bank jedoch nicht abgeben. Die Verbraucherschützer sind jedoch der Ansicht, dass im Falle von Negativzinsen für gebührenpflichtige Kontomodelle eine doppelte Bepreisung vorläge. Über die Akzeptanz von „Verwahrentgelten“ für Guthaben auf Girokonten hat das Marktwächterteam in der Verbraucherzentrale Sachsen vom 1. bis 4. August  eine repräsentative Forsa-Studie unter 1 000 Verbrauchern ab 18 Jahren durchführen lassen. Wenig überraschend gaben dabei 59 Prozent der Befragten an, bei der Einführung solcher Entgelte „sehr wahrscheinlich“ das Kreditinstitut wechseln zu wollen. Für weitere 15 Prozent war ein Wechsel immerhin noch „eher wahrscheinlich“. Diese Einschätzung ist für die Altersgruppen von 18 bis 69 Jahren annähernd gleich, lediglich bei Verbrauchern ab 70 Jahren und älter liegt der Wert etwas geringer.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X