Dispokredite

Beratungspflicht - eine Chance für die Filialbanken

Am 15. Juli hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen - und sich in diesem Zusammenhang gleich auch der Dispozinsen angenommen, die in den letzten Monaten immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik von Verbraucherschützern standen.

Vorgesehen ist demnach vor allem eine Pflicht der Kreditinstitute, über die Höhe der für einen Dispokredit in Rechnung gestellten Zinsen auf ihrer Website gut sichtbar zu informieren. Darüber hinaus sollen Banken und Sparkassen Kunden bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme des Dispositionskredits künftig verpflichtend ein Beratungsangebot unterbreiten, um über andere Formen der Finanzierung beziehungsweise mögliche Reduzierung der Kreditlast zu sprechen. Diese Pflicht soll bei jenen Kunden eintreten, die den ihnen eingeräumten Dispositionsrahmen über einen Zeitraum von 6 Monaten zu durchschnittlich über 75 Prozent ausschöpfen. Gleiches gilt bei einer geduldeten Überziehung über 3 Monate, wenn durchschnittlich mehr als 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs auf dem Konto in Anspruch genommen werden.

Mit dieser Regelung stößt die Bundesregierung - was selten genug geschieht - auf die volle Unterstützung der Branche. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat den Vorschlag, ein solches Beratungsangebot einzuführen, ausdrücklich begrüßt. Denn entgegen einer anscheinend verbreiteten öffentlichen Wahrnehmung sind Banken und Sparkassen keineswegs hoch zufrieden, wenn ihre Giro-Kunden dauerhaft ins Minus rutschen und sie ihnen dafür möglichst hohe Zinsen berechnen können. Die immer wieder kritisierten, angeblich zu hohen Zinssätze für die geduldete Überziehung sind keineswegs ein Geschäftsmodell. Sondern sie sind zum einen den Kosten für die Bereitstellung und dem damit verbundenen Risiko geschuldet, in vielen Fällen aber auch als eine Art erzieherische Maßnahme zu verstehen, um die Kunden vom Dispo zu anderen Finanzierungsformen wie dem Ratenkredit zu bringen.

Das Beratungsangebot wird an dieser Stelle sicher mehr bringen als die bloße Veröffentlichung der berechneten Zinssätze. Denn dass der Dispo vergleichsweise teuer ist, dürfte inzwischen wohl jeder Verbraucher wissen - was manche von ihnen gleichwohl nicht davon abhält, ihn immer wieder zu nutzen.

Viele Kreditinstitute haben schon bisher chronische Dispo-Nutzer auf Alternativen angesprochen. Dass dies nun verpflichtend wird, dürfte die Branche deshalb nicht über Gebühr belasten. Schließlich sind solche Beratungsgespräche auch ein Anlass, mit dem Kunden wieder in Kontakt zu kommen. Auf den ersten Blick lässt sich an den Dispo-Beratungen somit zwar vermutlich wenig verdienen. Sie bieten jedoch eine Chance, sich mit guter Beratung zu positionieren. Und wenn sich dadurch die finanzielle Situation des Kunden in geregelte Bahnen leiten oder vielleicht sogar verbessern lässt, wird das die Kundenbeziehung stärken und eröffnet die Chance auf zukünftige Geschäfte.

Ins Gespräch bringen lässt sich im Rahmen dieser Kontaktaufnahme übrigens nicht nur ein Ratenkredit als Alternative. Sondern auch ein digitales Haushaltsbuch, wie es mittlerweile die meisten Banken und Sparkassen anbieten, sollte dabei vorgestellt werden. Schließlich kann derjenige, der den Überblick darüber hat, wie viel Geld er wofür ausgibt, auch leichter erkennen, an welcher Stelle er sparen kann. Red.

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