Anlageberatung

Finanzberatung auf Pump?

Quelle: pixabay

Die Qualität der Anlageberatung in Großbritannien hat sich durch das seit Januar 2013 geltende Provisionsverbot deutlich verbessert. Das geht aus dem im April dieses Jahres veröffentlichten Fortschrittsbericht der britischen Finanzaufsicht und des Finanzministeriums hervor. Das nimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin, zum Anlass, auch für Deutschland erneut ein Provisionsverbot zu fordern.

Der Bericht aus Großbritannien zeigt aber auch, dass die Warnungen all jener, die vor Beratungslücken warnen, nicht ganz unberechtigt sein dürften. Insbesondere Kleinanleger mit bis zu 10 000 Pfund Anlagesumme betrachten die Kosten einer Anlageberatung als dem Nutzen nicht angemessen und neigen dazu, auf Beratung zu verzichten.

Zwar hofft die Aufsicht in Großbritannien, dass mit steigendem Vertrauen in die Beratungsangebote auch die Zahlungsbereitschaft steigen wird. Dennoch sind neue Möglichkeiten der Finanzierung geplant, die aus deutscher Sicht etwas skurril anmuten. Zum einen wird die Finanzberatung aus Steuermitteln subventioniert: Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine unabhängige Beratung finanzieren, können dafür künftig bis zu 500 Pfund von der Steuer absetzen.

Und Verbraucher können die Beratung künftig in Raten bezahlen oder dafür eine Anleihe an den eigenen Rentenansprüchen in Anspruch nehmen. Erfüllt die Beratung dann nicht die in sie gesetzten Erwartungen beziehungsweise fehlen dem Verbraucher die Mittel, die Rentenbeiträge wieder zurückzuzahlen, bleibt am Schluss eine gekürzte gesetzliche Altersvorsorge. Ob ein solches Modell die Menschen in Deutschland überzeugen würde, darf zumindest hinterfragt werden. Damit sich die große Masse der Anleger darauf einlässt, müsste das Vertrauen in die Provisionsberatung vermutlich schon sehr hoch sein. Red.

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