Yomo

Mit dem Segen des Bundeskartellamts

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Noch gibt es keinerlei offizielle Kommunikation zu "Yomo", dem Appbasierten Girokonto, an dem die Finanzinformatik und einige Sparkassen arbeiten. Auch auf der Website yomo.de gibt es bisher nicht mehr als Sprüche, die neugierig machen sollen. Interessenten, die sich gleichwohl für einen Newsletter registrierten, erhielten ebenfalls nicht wesentlich mehr als die Information, worum es sich bei Yomo handelt, und die Möglichkeit, sich auf eine Beta-Warteliste setzen zu lassen. Und doch ist das Smartphone-Konto der Sparkassen längst in den Medien präsent.

Das mag nicht gewollt sein. Dennoch ist allein schon diese Tatsache für die Sparkassenorganisation im Grunde schon ein enormer Erfolg. Denn wann konnten sich Kreditinstitute je rühmen, an Innovationen zu tüfteln, auf die die Öffentlichkeit wirklich neugierig ist? Das war bisher doch meist eher der Technologiebranche vorbehalten.

Mitte September gab es nun jedoch erstmals Konkretes zu vermelden. Das Bundeskartellamt teilte mit, keine Einwände gegen Yomo zu haben. Diese Mitteilung seitens der Wettbewerbshüter erklärt mindestens zu einem großen Teil die bisherige Zurückhaltung in Sachen Öffentlichkeitsarbeit: Man wollte wohl nicht über ein ungelegtes Ei gackern, um nicht im Nachhinein zurückrudern zu müssen, wenn die Kartellbehörde doch Einwendungen erhoben hätte.

Getreu dem Motto "Vorsicht ist besser als Nachsicht" hatten die Sparkassen die Wettbewerbshüter vorab über ihre Pläne informiert, eine gemeinsame App zu entwickeln, die Kontoeröffnung und Kontoführung über das Mobiltelefon ermöglicht. Denn da die einzelnen Sparkassen im Wettbewerb zueinander stehen, hätte ein solches bundesweites Angebot möglicherweise als wettbewerbsrechtlich zweifelhaft eingestuft werden können.

Das scheint aber nun nicht der Fall zu sein. Denn die Zusammenarbeit mehrerer Sparkassen ermöglicht es vor allem auch kleineren Instituten, ein eigenes App-basiertes Girokonto anzubieten und junge Kunden anzusprechen, so das Bundeskartellamt. Dadurch dürfte der Wettbewerb auf dem Markt für Girokonten eher belebt werden - zumal der Kunde über die App unter den teilnehmenden Sparkassen - unabhängig von seinem Wohnort - ein kontoführendes Institut auswählen kann

Zwar sprechen die Wettbewerbshüter auch einen kritischen Punkt an: Die gemeinsame Vereinbarung der Sparkassen darüber, die Basisversion des App-Kontos kostenlos anzubieten, könnte eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung darstellen. Ein Verfahren gegen die teilnehmenden Sparkassen soll gleichwohl nicht eingeleitet werden. Denn das Vorgehen erscheine gerechtfertigt, weil so auch kleinere Institute die Möglichkeit hätten, Neukunden zu gewinnen. Und im derzeitigen Marktumfeld scheint des dem Kartellamt unumgänglich, die Basisversion eines App-Kontos kostenfrei anzubieten, sodass die Vereinbarung - wenn überhaupt - den Wettbewerb nur geringfügig beschränke.

Dies wiederum lässt sich zwar so verstehen, dass die gleiche Fragestellung bei veränderten Marktbedingungen erneut aufs Tapet kommen und dann möglicherweise anders beantwortet werden könnte. Für den Moment ist das aber unwesentlich. Im Augenblick zählt die Tatsache, dass die Kartellbehörde gerade auch kleineren Sparkassen eine faire Chance im Wettbewerb nicht nur, aber auch mit den Fintechs zugestehen will. Und den können sie nur mit einer gebührenfreien Basisversion der App aufnehmen. Hätte die Kartellbehörde dies untersagt, wäre das Projekt vermutlich von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen. Denn eins ist klar: Wer will, dass die Kreditwirtschaft in Sachen Digitalisierung mithält und nicht zu ihrem Opfer wird, der muss Banken und Sparkassen wenigstens an einigen Stellen eine vergleichbare "Narrenfreiheit" einräumen, wie sie den Fintechs gewährt wird. Das hat das Bundeskartellamt offenbar erkannt. Red.

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