Marktnotizen

Europäischer Gerichtshof weist Mastercard-Klage ab

Das Gericht der Europäischen Union hat am 24. Mai dieses Jahres die Klage von Mastercard gegen die Europäische Kommission abgewiesen. Mit der Entscheidung vom 19. Dezember 2007 hatte die Kommission die multilateralen Interchange-Sätze von Mastercard für wettbewerbswidrig erklärt. Mastercard wurde damals aufgetragen, den Verstoß durch förmliche Aufhebung der Interchange zu beenden. Anderenfalls wäre ein Zwangsgeld von 3,5 Prozent des täglich konsolidierten Gesamtumsatzes verhängt worden. Dagegen hatte Mastercard geklagt und war dabei von einer Reihe von Banken unterstützt worden: dem Banco Santander, der Royal Bank of Scotland und der Bank of Scotland, HSBC, Lloyds TSB Bank, MBNA Europe Bank. Großbritannien und zwei Händlerverbände (das British Retail Consortium und der europäische Handelsverband Eurocommerce) waren dem Rechtsstreit als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission beigetreten.

Mit der Abweisung der Klage bestätigte das Gericht die Entscheidung der Kommission und folgte damit nicht der Argumentation, dass die Interchange für das Funktionieren des Zahlungssystems notwendig sei. Das Gericht hält es für unwahrscheinlich, dass ein nennenswerter Teil der Banken die Ausgabe von Mastercards ohne Interchange einstellen oder Karten nur zu für den Kunden unattraktiven Konditionen ausgeben werde. Die Kosten, die den Banken bei der Kartenemission entstehen, wurden der Urteilsbegründung zufolge zu hoch angesetzt. Gleichzeitig seien die Vorteile für den Händler unzureichend bewertet worden.

Trotz des Börsengangs ist Mastercard nach Einschätzung der Richter eine institutionalisierte Form der Verhaltensabstimmung der teilnehmenden Finanzinstitute geblieben. Demnach habe die Kommission an der Einstufung der Beschlüsse in Bezug auf die Interchange als Beschlüsse einer Unternehmensvereinigung festhalten können.

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