Interchange-Regulierung passiert EU-Parlament

Am 10. März hat das Europäische Parlament die EU-Vorschriften zur Deckelung der Interchangesätze mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Regelungen müssen noch formell vom EU-Rat gebilligt werden.

Künftig gilt für Kreditkartentransaktionen eine Obergrenze von 0,3 Prozent, bei grenzüberscheitenden Debitzahlungen sind es 0,2 Prozent. Bei inländischen Debittransaktionen können die Mitgliedsstaaten innerhalb einer fünfjährigen Übergangsphase eine Obergrenze von 0,2 Prozent des gewichteten durchschnittlichen jährlichen Transaktionswerts aller inländischen Transaktionen im Rahmen des betreffenden Kartensystems zur Anwendung bringen. Danach gilt auch hier ein Maximum von 0,2 Prozent oder ein fixer Höchstbetrag von 5 Cent je Zahlungsvorgang.

Firmenkarten und Drei-Parteien-Systeme sind von der Regulierung ausgenommen. Sofern Drei-Parteien-Systeme Lizenzen zur Kartenausgabe an andere Issuer vergeben, gilt nach drei Jahren auch in diesen Fällen der einheitliche Interchange-Deckel.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X