Es hätte schlimmer kommen können

Bild 2

sb - Knapp vor der Weihnachtspause wurde in den Trilog-Verhandlungen in Sachen Interchange der Durchbruch geschafft. Am 17. Dezember 2014 haben das Europäische Parlament und der Ministerrat eine Einigung erzielt, die noch formal durch die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten und den im EU-Parlament zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Finanzfragen bestätigt und dem Parlamentsplenum zur Abstimmung gestellt werden muss.

Die Eckpunkte, an denen sich Kartenemittenten in Europa künftig orientieren müssen, stehen also fest.

Die Interchange für Kreditkartenzahlungen wird erwartungsgemäß auf maximal 0,3 Prozent festgelegt, bei Debitkarten sind es 0,2 Prozent für grenzüberschreitende Transaktionen. Für nationale Transaktionen gibt es eine Übergangszeit von fünf Jahren, während der lediglich ein gewichteter Durchschnitt von 0,2 Prozent herauskommen muss. Das heißt, ein gewisser Anteil der Transaktionen darf auch höher bepreist werden, solange andere (meist große) Akzeptanten weniger bezahlen. Nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist beträgt der Deckel auch für Inlandszahlungen entweder 0,2 Prozent vom Umsatz oder maximal 5 Cent je Transaktion. Dies liegt in der Hand der nationalen Gesetzgeber. Corporate Cards werden aus der Regulierung ausgenommen. Gleiches gilt für Drei-Parteien-Systeme, wobei Aussagen des Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Pablo Zalba, wohl so interpretiert werden können, dass auch Drei-Parteien-Systeme nach Ablauf von drei Jahren unter die Regulierung fallen sollen. Mit Hinblick auf die Ausnahmeregelung für Firmenkarten soll wie erwartet auch die Honour-allcards-Regel fallen.

Nicht ausgeklammert werden dagegen nationale Verfahren. Auch bei der Girocard werden sich Banken und Sparkassen also wohl auf ein Niveau von 0,2 Prozent einstellen müssen. Zwar bleibt die Deutsche Kreditwirtschaft in ihrer ersten Stellungnahme dabei, die Girocard mit der neuen Verhandlungslösung sei das einzige kreditwirtschaftliche Kartensystem in Europa ohne feste Interbankenentgelte. Dennoch bleibt es unwahrscheinlich, dass das Girocard-Verfahren als einziges in Europa bei Entgelten über 0,2 Prozent bleiben kann. Für den ganzen Aufwand im Zusammenhang mit dem neuen "Konzentratorenmodell" zur bilateralen Vereinbarung der Girocard-Entgelte hieße das dann wohl: Außer Spesen nichts gewesen.

Dennoch sind die nun festgezurrten Eckpunkte vielleicht auch für die Deutsche Kreditwirtschaft nicht ganz so schlimm, wie es vielleicht hätte kommen können: Natürlich sind die Interchange-Sätze von 0,3 beziehungsweise 0,2 Prozent eine bittere Pille, die zu beträchtlichen Ertragseinbußen führen wird. Doch mit der Ausklammerung der Firmenkarten bleibt immerhin ein Segment, das zur Stabilisierung der Erträge im Kartengeschäft beitragen kann. Für Aufatmen dürfte nicht zuletzt sorgen, dass der Betragsdeckel von maximal 7 Cent je Transaktion nicht mehr als Brüsseler Damoklesschwert über der Branche schwebt. Bezogen auf den durchschnittlichen Transaktionsbetrag von 56,54 Euro bei Debitkartenzahlungen in Deutschland hätte sich daraus nur noch ein Entgelt von 0,12 Prozent ergeben. Sollte sich der deutsche Gesetzgeber für die Deckelung bei 5 Cent entscheiden, wären es zwar nur 0,09 Prozent. Doch nachdem sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Ausklammerung des Girocard-Systems von der Regulierung eingesetzt und auch die Bundesbank vor dem 7-Cent-Deckel gewarnt hatte, ist dieses Szenario vermutlich nicht allzu wahrscheinlich. Unter dem Strich lässt sich also vielleicht festhalten, dass alles noch viel schlimmer hätte kommen können. Und vielleicht ergeben sich ja doch auch Chancen: Bei einheitlich 0,2 Prozent steht das Girocard-Verfahren im Vergleich mit ELV zweifellos besser da als bisher. Wenn aber mehr Händler auf Girocard umstellen, könnte das dadurch bedingte Wachstum zumindest helfen, die Ertragseinbußen auszugleichen.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X