Leasing-Bilanzierung

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13. Januar 2016 den finalen Standard IFRS 16 zur Leasing-Bilanzierung veröffentlicht (vgl. ausführlichen Beitrag auf Seite 46). Damit hat er eines seiner bedeutendsten Projekte nach fast einem Jahrzehnt abgeschlossen. Die neuen Vorschriften verpflichten Leasing-Nehmer, grundsätzlich sämtliche Leasing-Verträge als Finanzierungsvorgang abzubilden und in der Bilanz ein Nutzungsrecht und eine korrespondierende Leasing-Verbindlichkeit zu erfassen (Right-of-use-Modell). Von daher stellt IFRS 16 vor allem Leasing-Nehmer vor große Herausforderungen. Die Verpflichtung, nahezu jedes Leasing-Verhältnis bilanziell zu erfassen, erfordert im ersten Schritt eine entsprechende Vertragsinventarisierung sowie regelmäßig umfassende Anpassungen von internen Abläufen und Systemen. Zudem ist mit erheblichen Auswirkungen auf Kennzahlen von Unternehmen, wie zum Beispiel Verschuldungsgrad, EBITDA, Covenants, zu rechnen mit entsprechender Ausstrahlung auf zahlreiche Unternehmensbereiche, wie etwa Investor Relations, IT, Controlling, Rechtsabteilung.

Als Erstanwendungszeitpunkt für den neuen Standard hat der IASB den 1. Januar 2019 festgelegt, eine frühere Umsetzung ist möglich, sofern gleichzeitig die neuen Vorschriften zur Umsatzrealisierung angewendet werden. IFRS 16 schreibt eine grundsätzlich rückwirkende Anwendung vor. Das heißt, bestehende Vereinbarungen sind, von einigen Erleichterungen insbesondere für Leasing-Nehmer abgesehen, grundsätzlich so zu bilanzieren, als wären die neuen Vorschriften schon immer in Kraft gewesen.

Quelle: - www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2016/neuer-iasb-standard-zur-leasingbilanzierung.html

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