Recht und Steuern

Grenzhecke muss Eigentümer stutzen

Dehnt sich eine Grenzhecke nach jahrelangem Wuchs deutlich auf das
Nachbargrundstück aus, so muss der Eigentümer diese beschneiden, wenn
sein Nachbar dies wünscht. Ein Hauseigentümer hatte seinen
Maschendrahtzaun mit einer Ligusterhecke umpflanzt. Im Laufe der Jahre
hatte sich die mittlerweile drei Meter hohe Hecke mitsamt dem Zaun
deutlich auf das Nachbargrundstück ausgebreitet. Die Bitte um
Zurückschneiden der Hecke empfand der Eigentümer als schikanös,
schließlich handle es sich um eine "gemeinsame Grenzeinrichtung".
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Diesem Argument folgten jedoch die Richter am Landgericht Coburg
nicht. Nach einer Ortsbesichtigung gaben sie dem eingeengten Nachbarn
Recht (Aktenzeichen 33 S 116/05). Die Beseitigung dieses Zustandes sei
keine unverhältnismäßige Härte und mit einfachen und geringen Kosten
zu bewerkstelligen.
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(Quelle Bausparkasse)

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