Recht und Steuern

Schimmel und Steuern

Wer feststellt, dass seine Immobilie asbestverseucht und damit
gesundheitsgefährdend ist, kann die Kosten für die Sanierung als
außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Beim Auftreten
von Schimmelpilzen ist das laut Oberfinanzdirektion München,
(Aktenzeichen S 2284 - 1 St 41 M) jedoch nicht möglich.
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Konkret stellte ein Immobilienbesitzer fest, dass die Wände seines
Anwesens vom Schimmelpilz befallen sind. Die Kosten für die aufwendige
Sanierung wollte er in seiner Steuererklärung als Kosten aus
außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Doch die Oberfinanzdirektion
München befand: Das Auftreten von Schimmelpilzen sei auf ein
Verschulden des Eigentümers oder Mieters zurückzuführen, weil dieser
die Immobilie falsch oder mangelhaft belüftet hätte. Oder es handle
sich um ein Verschulden des Bauträgers. In all diesen Fällen könne man
deswegen keine außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ein kleiner
Trost für die betroffenen Eigentümer: Handelt es sich um ein
vermietetes Objekt, kommt eine Anrechnung bei den Werbungskosten
infrage.
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(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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