Recht und Steuern

Kosten für Winterdienst absetzbar

Kosten, die einem Anlieger entstehen, weil er seinen Räum- und Streupflichten bei Schnee und Glatteis auf den öffentlichen Gehwegen vor seinem Haus nachkommt, sind steuerlich absetzbar. Die Erfüllung dieser Pflichten gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die bis zu 4 000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden können. Ein entsprechendes Urteil erging hierzu am 23. August 2012 vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 13 K 13287/10.

Das zuständige Finanzamt hatte den Abzug der Schneeräumungskosten von der Steuerschuld abgelehnt. Es verwies dabei auf ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Danach sind bei Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände erbracht werden nur die Aufwendungen absetzbar, die auf das Privatgelände entfallen. Die Kosten des Klägers bezogen sich auf öffentliche Gehwege vor seinem Grundstück. Das Finanzgericht sieht die Grenze des privaten Grundstücks jedoch nicht als Grenze auch der Steuerförderung. Dies gelte zumindest dann, wenn eine Dienstleistung, die auf dem Grundstück selbst als haushaltsnah zu berücksichtigen wäre, aufgrund einer öffentlichrechtlichen Verpflichtung erbracht werden müsse. Eine Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

(Wüstenrot)

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