Neues vom Pfandbrief

Nachranghypotheken erhöhen Sicherheit

Die DZ Bank fasst eine Analyse von Moody´s zu einer rechtlichen Detailfrage für österreichischen Hypothekenpfandbriefe zusammen. Das österreichische Pfandbriefgesetz kennt keine Beschränkung für Beleihungsausläufe der Immobilienkredite in den Deckungsmassen. Das heißt, dass gegen die gesamte Forderung aus dem Darlehen Pfandbriefe aufgelegt werden können. In der Regel verpflichten sich die Emittenten jedoch freiwillig, nur die erstrangigen 60 Prozent eines Immobilienkredits als qualifizierte Deckungsmasse anzusehen.

Häufig sind zusätzlich zum Immobilienkredit auch nachrangige Forderungen aus dem Hypothekendarlehen Teil der Deckungsmasse. Nach Ansicht von Moody´s, die hierzu ein Rechtsgutachten heranziehen, stehen den Pfandbriefgläubigern auch die nachrangigen Forderungen als Sicherheiten nach der Insolvenz des Emittenten vorrangig zur Verfügung. Damit ist den Österreichern die Quadratur des Kreises gelungen, so die Analysten der DZ Bank.

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