Recht und Steuern

Wertverlust durch Mobilfunkantenne

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist erstmals in einem Urteil vom 23.
Januar 2006 unter dem Aktenzeichen V ZB 17/06 auf den möglichen
Wertverlust einer Immobilie hin, sobald auf deren Dach ein
Mobilfunksendemast steht. Auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage
war bereits vor Jahren eine Mobilfunkanlage errichtet worden. Der zur
Nutzung des Daches berechtigte Eigentümer wollte später im Rahmen
seines Sondernutzungsrechtes dort zwei weitere Anlagen anderer
Mobilfunkbetreiber errichten.
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Dagegen wehrten sich die übrigen Wohnungseigentümer. Die BGH-Richter
gaben ihnen Recht und kippten das Vorhaben. Die im Grundbuch
eingetragene Befugnis zur Errichtung "einer Funkfeststation" auf dem
Dach sei nicht dahingehend zu interpretieren, weitere Mobilfunkanlagen
dort errichten zu können.
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Die Anzahl der erlaubten Funkfeststationen auf dem Dach der
Wohnungseigentumsanlage sei für alle Beteiligten von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung. Einerseits könnten bei Errichtung mehrerer
Anlagen höhere Mieteinnahmen von den Mobilfunkbetreibern erzielt
werden, andererseits könne dies bei den Wohnungen der anderen
Wohnungseigentümer jedoch zu einem gravierenden Wertverlust führen.
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(Quelle Bausparkasse)

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