Endlich Klarheit wegen Heta - schön wäre es

Es ist herzerfrischend, wenn es führenden Juristen gelingt, Klartext zu sprechen. Gelungen ist dies der höchsten richterlichen Instanz in Österreich, dem Verfassungsgerichtshof. Auf zweieinhalb Seiten Pressetext watschte das Gericht den österreichischen Gesetzgeber im Falle Hypo Alpe Adria ab. Das Hypo-Sanierungsgesetz ist verfassungswidrig und wird zur Gänze aufgehoben, verkündete das Gericht unter Vorsitz von Dr. Gerhart Holzinger, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshof.

Es waren letztlich zwei ganz einfache Punkte, warum das Gericht zu diesem Urteil kam. Zum Ersten ist es die Ungleichbehandlung von Nachranggläubigern, die einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums darstellt. Zum Zweiten dürfen die Haftungserklärungen des Landes Kärnten nicht als isolierte Maßnahme im Nachhinein durch eine gesetzliche Anordnung völlig entwertet werden. Soweit zum Urteil.

Von dem Hypo-Sanierungsgesetz waren die Halter von bestimmten Nachranganleihen mit einem Volumen von 1,7 Milliarden Euro betroffen, die ihren Einsatz komplett abschreiben sollten. Das Gesetz machte jedoch innerhalb der Gruppe der Nachranggläubiger selbst wieder Unterschiede. Nachrangverbindlichkeiten, die vor dem 30. Juni 2019 fällig wurden, sollten erlöschen, danach fällige Forderungen blieben unangetastet.

Die große Frage für die Gläubiger ist nun, wie geht es weiter. Sämtliche Forderungen gegenüber der ehemaligen Hypo Alpe Adria und der Heta Asset Resolution, in der große Teile der Hypo Alpe aufgingen, unterliegen dem staatlichen Zahlungsmoratorium. Diesen Moratoriumsbescheid hat die Finanzmarktaufsicht im Rahmen des Bankensanierungsgesetzes verhängt. Spätestens im Mai 2016 will der österreichische Gesetzgeber die Modalitäten für einen möglichen Schuldenschnitt festlegen.

Von einem Schnitt ist auch auszugehen, außer die österreichischen Verfassungsrichter spielen auch hier nicht mit. Die Halter von Nachranganleihen dürften dabei schlechter abschneiden als die Eigentümer von normalen Anleihen. Das große und weiterhin ungelöste Thema ist, inwieweit sich das Land Kärnten letztlich vor seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Garantien drücken kann. Der Verfassungsgerichtshof spricht davon, dass Haftungserklärungen eines Bundeslandes nicht völlig entwertet werden dürfen. Die Frage ist, ob das Gericht hiermit schon klarstellt, dass eine teilweise Entwertung möglich ist. Falls ja, können Investoren eine vollständige Rückzahlung ihrer vom Land Kärnten garantierten Forderungen vergessen.

Für die Bayern-LB, die sich kürzlich mit dem österreichischen Staat auf eine Mindestzahlung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro geeinigt hat, dürfte sich nichts ändern. Ihre Forderungen unterliegen dem Moratorium. Je nach Ausgang des Abwicklungsverfahrens der Heta bleibt es bei der Summe, oder die Bank erhält bei einer Auszahlungsquote von über 50 Prozent einen Nachschlag.

Wahrscheinlich ist, dass das Urteil, welches auf den 3. Juli datiert ist und am 28. Juli 2015 verkündet wurde, in der Vereinbarung - die am 7. Juli der Öffentlichkeit präsentiert wurde - bereits berücksichtigt ist. Hätte der österreichische Staat nicht frühzeitig von dem für ihn "schlechten" Gerichtsurteil Wind bekommen, hätte er sich vielleicht gar nicht darauf eingelassen. Morgan Stanley warf die Frage auf, ob die Mindestzahlung eine Garantie durch die Republik Österreich darstellt, die eventuell das kurz vor dem Abschluss stehende EU-Beihilfeverfahren negativ tangiere.

Ohne die rechtliche Seite beurteilen zu können, dürfte es auf der finanziellen Seite dazu keinen Grund geben. Bei den Auflagen für die Bank wurde die Hilfe durch die Republik Österreich - die eigentlich für die Forderungen gegen die ehemalige Tochter Hypo Alpe Adria einstehen wollte - einkalkuliert. Damit erhält die Bank am Ende wahrscheinlich weniger von dem "Partner" der Alpenrepublik, als von Brüssel kalkuliert.

Eigentlich gibt es bei Auseinandersetzungen meist Gewinner und Verlierer. Gewinner gibt es in der Sache Heta keinen. Die Investoren, die auf die Garantie des Landes Kärnten vertrauten und für ihr Engagement eher mittelmäßige Renditen erhielten, können von einer vollen Rückzahlung nur träumen. Das Land Kärnten und vor allem der österreichische Staat sparen zwar ein paar Milliarden Euro an Rückzahlungen, haben aber dafür das wertvollste Gut im Markt eingebüßt, das Vertrauen. Dass sich die Verantwortlichen in Wien und Klagenfurt jetzt besinnen und zu ihren vertraglichen Verpflichtungen stehen, ist nicht zu erwarten oder entspricht der Phantasie Hitze-Geschädigter. Glücklicherweise haben die Verantwortlichen am höchsten Gericht einen kühlen Kopf bewahrt. ber

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