Gespräch des Tages

KfW - Selbst im Schutzgehege

Wenn der Markt nicht die volkswirtschaftlich gewünschten Ergebnisse bringt beziehungsweise sich im Wettbewerb nicht die gewollten Strukturen herausbilden, dann schreitet gelegentlich die KfW Bankengruppe mit Fördermitteln ein. Mit ihren Programmen versucht sie dann, dem politisch gewünschten Wandel Impulse zu geben und ihn möglichst zum Selbstläufer werden zu lassen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Grundansatz derzeit bei der Förderung der Energiewende. Trotz dieser unbestrittenen regional- und strukturpolitischen Bedeutung der KfW kommt mit Blick auf die hiesige Bankenstruktur in der Politik, der Öffentlichkeit und auch der Kreditwirtschaft wieder ein gewisses Unbehagen auf, weil die größere der beiden Förderbanken des Bundes im Berichtsjahr 2012 zu dritten Mal in Folge einen Konzerngewinn von über zwei Milliarden Euro geschrieben hat.

Dass mit den 2,384 Milliarden Euro aus dem Berichtsjahr 2012 nicht auch noch die 2,631 Milliarden Euro aus dem Jahre 2010 übertroffen wurden, liegt ausschließlich an den jeweiligen Bewertungseffekten. Während vor zwei Jahren 425 Millionen Euro an zuvor gebildeten Wertberichtigungen aufgelöst werden mussten, machte im Berichtsjahr insbesondere die anhaltende Schwäche in der Schiffsfinanzierung eine Nettozufuhr von 155 Millionen Euro in die Risikovorsorge notwendig.

Dennoch hat ausgerechnet eine Staatsbank, so wird nach Bekanntwerden des Konzerngewinns 2012 in vielen Medien plaktiv herausgestellt, unter dem Schutzgehege der staatlichen Garantie und den damit verbundenen außerordentlich günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten an den internationalen Kapitalmärkten mehr verdient als jede private Bank in Deutschland. Auch wenn die KfW selbst unter den verschärften regulatorischen Bedingungen des laufenden Jahres - unter anderem verlangt die Umstellung auf Basel III deutlich höhere Kernkapitalquoten - schon für das anstehende Geschäftsjahr 2013 eine Normalisierung der Ergebnisentwicklung nahe an der nachhaltig angepeilten Zielgröße von 1,2 Milliarden Euro in Aussicht stellt, sind in den vergangenen Monaten aus der Politik wie aus der Kreditwirtschaft ordnungspolitische Bedenken über eine zu starke Position der KfW laut geworden.

Auf politischer Seite mündete dies seit Ende vergangenen Jahres in Überlegungen zur Festschreibung einer Gewinnausschüttung. In dem seit Mitte März vorliegenden Gesetzesentwurf der Regierung für eine Änderung des Kreditwesengesetzes sind diese dann allerdings wieder fallengelassen worden. Mit dem Instrument der Verordnungsermächtigung sollen nun die wesentlichen Aufsichtsvorschriften für die KfW detailliert und spezifisch festgeschrieben und von BaFin und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt werden, ohne dem gesetzlichen Förderauftrag der KfW zu widersprechen und nicht zuletzt flexibel auf bankaufsichtsrechtliche Vorschriften auf europäischer Ebene reagieren zu können.

Dass seitens der Deutschen Kreditwirtschaft im Vorfeld der Anhörungen des Finanzausschusses zu dem Regierungsentwurf eine vollständige Anwendung des Kreditwesengesetzes ins Spiel gebracht und eine Beteiligung der KfW an der Finanzierung der BaFin gefordert wurde, zeigt freilich die natürlichen Befindlichkeiten der privaten Geschäftsbanken, sobald sie in ihren eigenen Tätigkeitsfeldern mit der KfW in Wettbewerb zu geraten drohen. Die KfW hingegen betont ihre Sonderstellung. Sie wirft beispielsweise die Fragen auf, ob sie als Förderbank des Bundes tatsächlich einen Sanierungs- und Restrukturierungsplan benötigt, ob parallel zur Garantie des Bundes auch die Einhaltung aller langfristigen Liquiditätsvorschriften sinnvoll ist und ob die ihrem Förderauftrag entsprechende Abwicklung von Zuweisungsgeschäften des Bundes nicht zu Konflikten mit aufsichtrechlichen Bestimmungen führen könnte.

Interessanterweise sind das in der Tat wesentliche Elemente für einen Sonderstatus der KfW in aufsichtsrechtlichen Belangen, die in der sonst üblichen Diskussion um mögliche Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Banken von der Förderbank aber nicht so hoch gehängt werden. Wenn man eine vollständige Unterstellung der KfW unter das KWG weiterdenkt, stellt sich zudem auch die Frage nach einer künftigen Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank.

All dies muss in der Tat vom Gesetzgeber sorgfältig abgewogen werden. Aber an der Schnittstelle der Geschäftsverteilung zwischen privaten Banken und Förderinstituten ist es gleichwohl gut, den ordnungspolitischen Druck auf die Politik hoch zu halten. Die eigenen Interessen über die Medien und über die allgemeine Lobby arbeit in Berlin artikulieren zu können, ist und bleibt für die Geschäftsbanken ein sinnvolles Korrektiv in der Abgrenzung ihrer Marktbearbeitung von den Aktivitäten der KfW. Das Forum des Verwaltungsrates der Förderbank dürfte jedenfalls weniger wirksam sein. Denn dort sind die drei großen Bankengruppen zwar allesamt prominent durch Mitglieder der Verbandsspitze vertreten, stellen aber weniger als ein Zehntel der Mitglieder.

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