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Zentralbanken: EZB-Bericht: Migration zum Sepa-Raum

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende März 2013 ihren ersten Bericht über die Migration zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - Sepa) veröffentlicht. Er beschreibt den Stand des Migrationsprozesses in den Ländern des Euro-Währungsgebiets in Richtung eines europaweit einheitlichen Markts für Überweisungen und Lastschriften in Euro und soll Orientierung für den Übergangsprozess bieten. In der Verordnung zur Sepa-Migration 1 wurde der 1. Februar 2014 als Frist für die Umstellung auf Sepa-Überweisungen und -Lastschriften im Euroraum festgelegt. Das Projekt hat jetzt aus Sicht der EZB eine kritische Phase erreicht. Endnutzern wie der öffentlichen Verwaltung sowie kleinen und großen Unternehmen bleiben nur noch knapp elf Monate, um sicherzustellen, dass ihre Zahlungsaufträge im Einklang mit den Sepa-Zahlungsinstrumenten ausgeführt und somit nicht von den Zahlungsdienstleistern zurückgewiesen werden. Der Bericht zeigt, dass die meisten Unternehmen die Planungsphase bereits abgeschlossen haben und sich im Klaren sind, was Sepa in der Praxis für sie bedeuten wird. In Bezug auf die eigentliche Umsetzung haben sich eine Reihe von Unternehmen aus Sicht der EZB jedoch intern sehr späte Fristen gesetzt, teilweise sogar erst gegen Ende 2013. Dies gibt der Notenbank Anlass zu Sorge, vor allem hinsichtlich der Migration zum Sepa-Lastschriftverfahren. Noch bedenklicher nennt die EZB, dass die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) und lokalen öffentlichen Kassen teilweise nach wie vor unzureichend über Sepa informiert und relativ schlecht vorbereitet sind. Eine späte Migration hält sie bei Projekten wie Sepa, in denen viele technische Anpassungen in den Back-Office-Bereichen und internen Prozessen der Endnutzer übernommen werden müssen, für äußerst problematisch. In einigen Fällen würden die Unternehmen unter Umständen sogar Störungen bei der Abwicklung ihrer Zahlungsaufträge riskieren. Deshalb rät das Eurosystem, dass die Migration aller Betroffenen, einschließlich der Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung und der KMUs, so bald wie möglich erfolgen sollte, vorzugsweise bis spätestens zum dritten Quartal 2013, um Risiken auszuschließen, die sich auf die Versorgungskette insgesamt auswirken könnten und die SEPA-Migration gefährden würden. Dazu sollten die Zahlungsdienstleister ihre Kundendienstkanäle so bald wie möglich (und spätestens bis zum zweiten Quartal 2013) für Sepa-Transaktionen vorbereitet haben und ferner ausreichend Ressourcen einsetzen, um die Endnutzer mit den technischen, betrieblichen und vertraglichen Fragen bezüglich der Migration auf die Sepa-Verfahren vertraut zu machen. Obwohl es sich bei der Migration um einen technischen Prozess handelt, wirkt sie sich laut EZB unmittelbar auf die erfolgreiche Integration des Zahlungsverkehrsmarkts in Euro aus, die den Handel erleichtern, Wettbewerb und Innovationen vorantreiben, die Finanzintegration fördern und einen entscheidenden Beitrag zur Vollendung der Währungsunion leisten wird. Der Bericht ist auf der Website der EZB unter www.ecb.europa.eu abrufbar.

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