Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 24. Oktober 2013 billigte der EZB-Rat die Überführung der befristeten bilateralen liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen mit der Bank of Canada, der Bank of England, der Bank of Japan, der Federal Reserve und der Schweizerischen Zentralbank in unbefristete Vereinbarungen, die bis auf Weiteres in Kraft bleiben sollen. Die sechs teilnehmenden Zentralbanken gaben diese Neuerung am 31. Oktober 2013 gemeinsam bekannt.

Am 7. November 2013 beschloss der EZB-Rat, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Refinanzierungsgeschäfte mit Sonderlaufzeit sowie die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte so lange wie erforderlich - jedoch mindestens bis zum Ende der sechsten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2015 am 7. Juli 2015 - weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 14. November 2013 genehmigte der EZB-Rat angesichts des zu erwartenden geringen Interesses der Marktteilnehmer die Aussetzung der Rückzahlungen der LRGs mit dreijähriger Laufzeit, die für Ende des Jahres 2013 geplant waren. Eine entsprechende Pressemitteilung mit ausführlicheren Informationen ist auf der Website der EZB veröffentlicht. Ebenfalls am 14. November 2013 beschloss der EZB-Rat das interne Bonitätsanalyseverfahren (In-House Credit Assessment System - ICAS) der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique für die Zwecke des Rahmenwerks für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework - ECAF) zuzulassen. Eine vollständige Liste der internen Bonitätsanalyseverfahren und nähere Informationen zum ECAF sind auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 22. Oktober 2013 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des zweiten Berichts der EZB über die Migration zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - Sepa). Der Bericht analysiert den Stand der Vorbereitungen im Euro-Währungsgebiet zur Schaffung eines europaweit einheitlichen Marktes für Überweisungen und Lastschriften in Euro und bietet Orientierung für den Übergangsprozess. Der Bericht und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 30. Oktober 2013 billigte der EZB-Rat die Beurteilung der Umsetzungsfortschritte hinsichtlich der Empfehlungen, die er im Jahr 2010 an vier systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme (Target-2, Euro-1, Core und CSS) gerichtet hatte. Dieser Beurteilung zufolge haben nun alle Systembetreiber die zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen noch notwendigen Maßnahmen ergriffen.

Am 15. November 2013 genehmigte der EZB-Rat die Einleitung einer zweimonatigen öffentlichen Konsultation zu den "Empfehlungen für die Sicherheit von mobilen Zahlungen", die vom Europäischen Forum zur Sicherheit von Massenzahlungen (European Forum on the Security of Retail Payments - SecuRe Pay) erarbeitet wurden. Die Dokumentation zu dieser öffentlichen Konsultation sowie eine diesbezügliche Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 23. Oktober 2013 gab die EZB nach Genehmigung durch den EZB-Rat Einzelheiten der umfassenden Bewertung bekannt, die sie als vorbereitende Maßnahme vor Übernahme der vollen Verantwortung für die Aufsicht im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) durchführt. Die bereits angelaufene Bewertung wird gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden jener Mitgliedstaaten durchgeführt, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen. Die entsprechende Pressemitteilung und eine erläuternde Mitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 25. Oktober 2013 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts über die Struktur des Bankensektors (Banking Structures Report), in dem auf der Grundlage aggregierter Daten für das Eurogebiet die wichtigsten strukturellen Entwicklungen im Bankensektor des Euro-Währungsgebiets im Zeitraum von 2008 bis 2012 untersucht werden, wobei - soweit verfügbar - auch Indikatoren für die erste Jahreshälfte 2013 berücksichtigt wurden. Der Bericht und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 20. November 2013 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review - November 2013" (siehe auch eigene Meldung). Er untersucht die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems im Eurogebiet sowie mögliche Schwachstellen und liefert eine umfassende Analyse dazu, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums in der Lage ist, Störungen aufzufangen. Der Bericht wurde auch auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 29. Oktober 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Übertragung der Verwaltung von Staatseigentum an die Banca Nationala a României (CON/2013/74) auf Ersuchen der rumänischen Zentralbank. Am 5. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur finanziellen Umstrukturierung von Unternehmen in Slowenien (CON/2013/75) auf Ersuchen des slowenischen Justizministeriums.

Am 6. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (CON/2013/76) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Die Stellungnahme wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 19. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (CON/2013/77) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Die Stellungnahme wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Statistik: Am 18. Oktober 2013 verabschiedete der EZB-Rat Verordnungen der EZB zu Statistiken von Investmentfonds, finanziellen Mantelkapitalgesellschaften und Postgiroämtern über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds (Neufassung), die Verordnung der EZB über die Statistik über die Aktiva und Passiva von finanziellen Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben (Neufassung) und die Verordnung der EZB über statistische Berichtspflichten von Postgiroämtern, die Einlagen von im Euro-Währungsgebiet ansässigen nicht monetären Finanzinstituten entgegennehmen (Neufassung). Die Änderungen spiegeln die neuen Anforderungen wider, die sich aus der Umsetzung des überarbeiteten Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union ("ESVG 2010") gemäß Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 ergeben. Die Neufassungen der Statistikverordnungen berücksichtigen auch neue Nutzeranforderungen an Analysen im Bereich Geldpolitik, Ökonomie und Finanzstabilität sowie die Beiträge zu anderen statistischen Produkten. Die Meldung an die EZB gemäß den neuen statistischen Anforderungen erfolgt ab Anfang 2015. Alle drei Rechtsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 6. November 2013 billigte der EZB-Rat den Vorschlag des Vorauswahlkomitees hinsichtlich der engeren Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz im Aufsichtsgremium des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und beschloss, dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat diese Auswahl vorzulegen. Am 20. November 2013 entschied der EZB-Rat, Danièle Nouy für das Amt der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums des SSM vorzuschlagen. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde auf der Website der EZB veröffentlicht. Der Ernennungsprozess soll bis Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden. Am 15. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2013/42 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Latvijas Banka. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.

Bürogebäude der EZB: Am 6. November 2013 beschloss der EZB-Rat, den aktuell von der EZB angemieteten Eurotower auch künftig zu nutzen, um dort mittelfristig die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterzubringen, die die EZB zur Erfüllung ihrer neuen aufsichtlichen Aufgaben benötigt. Bis die übrige Belegschaft in den EZB-Neubau übersiedelt, sind die mit der Bankenaufsicht betrauten Mitarbeiter in angemieteten Büroräumlichkeiten im Japan Center untergebracht.

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