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Zentralbanken - Notenbankfähige Sicherheiten

Der EZB-Rat hat Ende November 2008 bekannt gegeben, Kosten und Nutzen der Hereinnahme syndizierter Kredite, die dem Recht von England und Wales unterliegen, nochmals eingehend geprüft und daraufhin beschlossen, diese nicht mehr als notenbankfähige Sicherheiten zu akzeptieren. Zugleich verabschiedete der EZB-Rat die entsprechende Leitlinie der Europäischen Zentralbank über zeitlich befristete Änderungen der Regelungen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/ 2008/18), die am 1. Dezember 2008 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2009 gelten sollen.

Diese Leitlinie ersetzt die EZB-Verordnung vom 23. Oktober 2008 (EZB/2008/11), die am 30. November 2008 ausgelaufen ist. Alle syndizierten Kredite nach englischem und walisischem Recht, die von Geschäftspartnern gemäß dem derzeit geltenden und ebenfalls am 30. November 2008 ausgelaufenden EZB-Beschluss (EZB/2008/15) als Sicherheiten eingereicht wurden, bleiben bis zur Fälligkeit des entsprechenden besicherten Geschäfts notenbankfähig.

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