EZB-Bankenaufsicht

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Beschluss der EZB zum Verfahren bei Ausnahmen für Mitarbeiter von der Annahme ihres wesentlichen Einflusses auf das Risikoprofil eines beaufsichtigten Kreditinstituts. Am 18. Februar 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Beschluss EZB/2022/6 zur Änderung des Beschlusses EZB/2015/38 zum Verfahren bei Ausnahmen für Mitarbeiter von der Annahme ihres wesentlichen Einflusses auf das Risikoprofil eines beaufsichtigten Kreditinstituts zu erlassen.

EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2021. Am 1. März 2022 verabschiedete der EZB-Rat den EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2021 und genehmigte seine Veröffentlichung und Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission, die Euro-Gruppe und die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Der Bericht wird am 31. März 2022 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Am selben Tag legt der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums den Bericht dem Europäischen Parlament vor.

Beschluss der EZB über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021. Am 1. März 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Beschluss EZB/2022/7 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 zu erlassen. Der Beschluss wird mit dem Jahresbericht der Europäischen Zentralbank zur Aufsichtstätigkeit 2021 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

EZB-Leitfaden zur Meldung von Verbriefungstransaktionen. Am 2. März 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Leitfaden der Europäischen Zentralbank zur Meldung von Verbriefungstransaktionen zu veröffentlichen. Dieser nicht rechtsverbindliche Leitfaden enthält die Meldepraktiken, die als Originatoren oder Sponsoren von Verbriefungstransaktionen fungierenden bedeutenden Instituten empfohlen werden, um der Europäischen Zentralbank die Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese für die Überwachung der Einhaltung der Artikel 6 bis 8 der Verbriefungsverordnung benötigt. Der Leitfaden ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Bericht der EZB über die Fortschritte der Banken bei der transparenten Offenlegung ihrer Klima- und Umweltrisikoprofile. Am 7. März 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, einen Bericht zu veröffentlichen, in dem in einer zweiten Momentaufnahme beleuchtet wird, in welchem Umfang bedeutende Institute Informationen über ihre Klima- und Umweltrisiken offenlegen. Bei der Bewertung wird auch berücksichtigt, inwieweit die Offenlegungen der Banken fundiert sind und erste Hinweise zum Stand der Vorbereitungen auf die bevorstehenden Anforderungen liefern. Der Bericht und die entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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