Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 20. September 2017 beschloss der EZB-Rat, auf Grundlage bereits vorhandener Daten einen Zinssatz für täglich fällige unbesicherte Einlagen in Euro zu entwickeln. Der Zinssatz, der bis 2020 eingeführt werden soll, würde bestehende Referenzzinssätze des privaten Sektors ergänzen und als Backstop-Benchmark dienen. Die wesentlichen Merkmale dieses Tagesgeldsatzes werden den Marktteilnehmern im Verlauf des Jahres 2018 mitgeteilt. Eine entsprechende Pressemitteilung und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 24. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat Regelungen des Eurosystems für die Identifizierung und Überwachung von Anbietern kritischer Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs). Durch die Regelungen wird der Überwachungsrahmen des Eurosystems auf einheitliche Weise konkretisiert. Sie gelten für FMIs im recht lichen Zuständigkeitsbereich des Eurosystems, vor allem systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme (das heißt Target-2, Euro-1, Step-2-T, Core (FR), Massenzahlungssysteme, Kartenzahlungssysteme und T2S.

Am 24. August 2017 bestätigte der EZB-Rat, dass die drei Wertpapierabwicklungssysteme der baltischen Staaten, Estland, Lettland und Litauen, die nach ihrer geplanten Fusion von dem neuen Zentralverwahrer Nasdaq betrieben werden, für die Kreditgeschäfte des Eurosystems geeignet sind. Am 8. September 2017 ließ der EZB-Rat ein weiteres neues Wertpapierabwicklungssystem, das von der Slovak Národny centrálny depozitár cenných papierov SR (NCDCP) betrieben wird, für die Kreditgeschäfte des Eurosystems zu. Am selben Tag genehmigte der EZB-Rat außerdem zwei neue direkte Verbindungen zwischen der Lux-CSD und der Clearstream Banking AG (CBF) sowie zwischen der Interbolsa und der CBF, die im Zusammenhang mit der letzten Phase der T2S-Migration geschaffen wurden. Die NCDCP ist bereits in das EZB-Verzeichnis der zugelassenen Abwicklungssysteme aufgenommen worden, während die baltischen Wertpapierabwicklungssysteme und die neuen Verbindungen erst auf geführt werden, sobald sie den Betrieb aufnehmen. Das Gesamtverzeichnis aller zu gelassenen direkten und indirekten Verbindungen ist auf der EZB-Website abrufbar.

Am 24. August und am 14. September 2017 beschloss der EZB-Rat, dass die Zen tralverwahrer Iberclear und Nasdaq beziehungsweise NCDCP auf T2S-Dienste zugreifen können. Dementsprechend konnte die Migration der Zentralverwahrer Iberclear und Nasdaq auf T2S im Rahmen der letzten Migrationsphase erfolgen, die am 18. September 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Migration von NCDCP auf T2S ist für Oktober 2017 vorgesehen. Die vollständige Liste zulässiger Zentralverwahrer kann auf der Website der EZB abgerufen werden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 4. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer zusätzlichen Anforderung an die Tilgung bei Immobilienkrediten in Schweden (CON/2017/29) auf Ersuchen der Finansinpektion (schwedische Finanzaufsichtsbehörde). Am 4. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu dem Entwurf eines Beschlusses über die geldpolitische Umsetzung durch die Hrvatska narodna banka (CON/2017/30) auf Ersuchen der Hrvatska narodna banka. Am 14. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Gesetz für kritische Infrastrukturen in Slowenien (CON/2017/31) auf Ersuchen des slowenischen Verteidigungsministeriums.

Am 21. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bestimmung der Central Bank of Cyprus als die Informationsbehörde und zur Einbeziehung der entsprechenden Ausnahmeregelungen zum Bankgeheimnis (CON/ 2017/32) auf Ersuchen des Ministeriums für Justiz und öffentliche Ordnung der Republik Zypern. Ebenfalls am 21. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Meldung von Kreditdaten in Österreich (CON/2017/33) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Am 24. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Gesetzentwurf zur Änderung des Organisationsstatuts der NBB in Bezug auf die Anzahl der Direktoren im Direktorium der NBB (CON/2017/34), um die ihn der Gouverneur der Nationale Bank van België/ Banque Nationale de Belgique (NBB) im Auftrag des Finanzministers ersucht hatte.

Am 25. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Reform der Finanzmarktaufsicht in Österreich (CON/2017/35) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Am 8. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen, Meldungen von Kreditdaten, makroprudenzielle Befugnisse und Instrumente sowie gemeinsame Verfahren im Rahmen des SSM in der Slowakischen Republik (CON/2017/36) auf Ersuchen des Finanzministeriums der Slowakischen Republik.

Am 20. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Clearing und Abwicklung von Interbank-Geschäften in Polen (CON/2017/37) auf Ersuchen des Präsidenten der Narodowy Bank Polski. Am 20. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012 und (EU) 2015/2365 (CON/2017/ 38) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Die Stellungnahme wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 24. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de Portugal (EZB/ 2017/24). Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 8. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska EZB/2017/27. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 3. August 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2017/23 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/29 über die Lieferung von aufsichtlichen Daten, die den nationalen zuständigen Behörden gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission von den beaufsichtigten Unternehmen gemeldet werden. Grund für die Änderung sind die jüngsten Änderungen des Rahmens für die aufsichtliche Berichterstattung nach Verabschiedung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 der Kommission im Hinblick auf das Benchmarking interner Modelle von Kreditinstituten. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

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