EZB eröffnet Konsultationsverfahren

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat am 5. Februar 2020 im Rahmen eines Konsultationsverfahrens einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Methode dargestellt wird, die sie zur Beurteilung der internen Modelle heranzieht, die Banken zur Berechnung ihrer vom Gegenparteiausfallrisiko (Counterparty Credit Risk - CCR) betroffenen Risikopositionen anwenden. In dem Dokument wird auch erläutert, wie die EZB die fortgeschrittenen Methoden beurteilen wird, die Banken für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen zur Unterlegung der Risiken im Zusammenhang mit der Bildung von CVAs (Credit Value Adjustments) verwenden.

Der Leitfaden zeigt auf, wie die Bankenaufsicht der EZB die internen CCR-Modelle der direkt beaufsichtigten Banken zu beurteilen gedenkt, wobei er sich an den Ansätzen orientiert, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bereits für andere Risikoarten entwickelt hat. Gegenparteiausfallrisiko entsteht, wenn Banken mit Derivaten handeln sowie durch Transaktionen, bei denen Wertpapiere für die Kreditaufnahme oder -vergabe verwendet werden (zum Beispiel bei Pensionsgeschäften).

Mit dem Leitfaden soll die aufsichtliche Vorgehensweise hinsichtlich interner CCR-Modelle harmonisiert werden. Außerdem möchte die EZB eine höhere Transparenz ihrer Methoden herstellen, die zur Beurteilung der Komponenten dieser Modelle bei bankaufsichtlichen Prüfungen eingesetzt werden. Der Leitfaden ist nicht so zu verstehen, dass er über den geltenden rechtlichen Rahmen hinausgeht, den die Europäische Union und die nationalen Rechtsvorschriften derzeit vorgeben, und zielt nicht darauf ab, diese zu ersetzen, aufzuheben oder zu beeinträchtigen.

Der Leitfaden wurde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt. Darin sind bereits die Rückmeldungen der Institute zu einem ersten im Dezember 2017 veröffentlichten Entwurf eingeflossen. Darüber hinaus wurden die Erfahrungen berücksichtigt, die zwischen 2017 und 2019 bei Vor-Ort-Prüfungen im Rahmen des TRIM-Projekts zur gezielten Überprüfung interner Modelle gewonnen wurden.

Die Konsultation des Leitfadens begann am 5. Februar 2020 und endet am 18. März 2020 um 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit. Der Leitfaden sowie eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten können auf der Website der Europäische Zentralbank zur Bankenaufsicht nachgeschlagen werden. Im Anschluss an das Konsultationsverfahren wird die Europäische Zentralbank die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung veröffentlichen.

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