Kapitalquoten deutscher Banken

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Viele deutsche Kreditinstitute melden in ihrer Bilanzberichterstattung 2017 eine Erhöhung ihrer Kapitalquoten. Per Mitte vergangenen Jahres hat die Deutsche Bundesbank Anfang März nun ihre aktuelle Analyse veröffentlicht. Die halbjährliche Datenanalyse der Deutschen Bundesbank findet im Rahmen des Basel-III-Monitorings statt. Hierbei beobachten und analysieren der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seit Anfang 2011 die Auswirkungen der Eigenkapitalreformen und der neuen Liquiditätsstandards für ausgewählte Institute auf halbjährlicher Basis.

An der europäischen Erhebung sind 138 Banken aus 18 EU-Mitgliedsländern beteiligt. In der Bundesbank-Studie wird halbjährlich untersucht, wie sich die Eigenkapitalreformen und die Liquiditätsstandards, besser bekannt als "Basel-III-Rahmenwerk" des Jahres 2010, auf Banken auswirken. Zu den insgesamt 36 betrachteten deutschen Banken gehörten sieben international aktive Gruppe- 1-Institute mit einer Kernkapitalausstattung von jeweils mehr als 3 Milliarden Euro gemäß aktueller Regulierung sowie weitere 29 deutsche Institute, die der Gruppe 2 zuzurechnen sind.

Den Ergebnissen nach konnten die deutschen Banken zum 30. Juni 2017 ihre Eigenkapitalausstattung weiter verbessern. Die Auswirkungsstudie konzentriert sich auf die bis Ende Juni 2017 umgesetzten Bereiche des Basel-III-Rahmenwerks. Die am 7. Dezember 2017 vom Baseler Ausschuss veröffentlichte Überarbeitung des Rahmenwerks im Zuge der Basel-III- Finalisierung ist in den veröffentlichten Ergebnissen nicht abgebildet, insbesondere also auch nicht die Einführung des Output Floor.

Die Institute der Gruppe 1 meldeten zum 30. Juni 2017 im Mittel eine harte Kernkapitalquote - Vollumsetzung des Regulierungspakets CRR/CRD IV vorausgesetzt - von 12,8 Prozent, die Institute der Gruppe 2 von 17,1 Prozent. Alle Institute beider Gruppen erfüllten neben den Mindestanforderungen an das harte Kernkapital auch bereits die ab 2019 gültigen Anforderungen an den Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent, der seit dem Jahr 2016 schrittweise eingeführt wird. Die seit der ersten Erhebungsrunde im Juni 2011 kontinuierliche Steigerung der Kapitalquoten ist laut Bundesbank auf eine substanzielle Stärkung der Kapitalbasis und den gleichzeitigen Abbau von risikogewichteten Aktiva (RWA) zurückzuführen. So verringerten die Institute seit Juni 2011 ihre Gesamt-RWA um 37 Prozent und erhöhten den Bestand an hartem Kernkapital um 43 Prozent.

Die Stärkung der Kapitalbasis verbesserte zudem die durchschnittliche Verschuldungsquote beider Gruppen. Die sogenannte Leverage Ratio setzt das Kernkapital eines Instituts ins Verhältnis zum nicht risikogewichteten Gesamtengagement. Sie betrug zum 30. Juni 2017 für Institute der Gruppe 1 im Mittel 3,7 Prozent und für Institute der Gruppe 2 im Mittel 4,7 Prozent. Damit haben die Banken ihren Verschuldungsgrad seit dem Beginn der Erhebung im Juni 2011 deutlich verringert. Während die deutschen Gruppe- 2-Institute im Mittel eine ähnlich hohe Leverage Ratio wie Institute anderer europäischer Länder ausweisen, haben die großen Gruppe-1-Banken in Deutschland im Mittel eine unterdurchschnittliche Quote.

Die Studie untersuchte zudem die Liquiditätsdeckungskennziffer, die sogenannte Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die kurzfristige, stressbasierte LCR definiert, wie hoch der Bestand an hochliquiden Aktiva mindestens sein muss, um ein 30-tägiges Stressszenario abzudecken. Die durchschnittliche LCR betrug für Gruppe-1-Institute 146,2 Prozent und für Gruppe-2-Institute 174,5 Prozent. Alle Institute beider Gruppen erfüllten damit bereits zum Stichtag 30. Juni 2017 die seit Januar 2018 einzuhaltende Mindestanforderung von 100 Prozent.

Als weitere Liquiditätskennziffer wurde die strukturelle Liquiditätsquote, die Net Stable Funding Ratio (NSFR), betrachtet. Die NSFR ist eine bilanzbasierte Kennzahl, die vorhandene Finanzierungsmittel den zu finanzierenden Aktiva gegenüberstellt. Die NSFR betrug für Institute der Gruppe 1 im Mittel 105,3 Prozent. Auf Einzelinstitutsebene benötigten zum 30. Juni 2017 noch vier der Gruppe-1-Institute insgesamt 19,3 Milliarden Euro an stabilen Finanzierungsmitteln, um eine Mindestquote von 100 Prozent zu erfüllen. Die durchschnittliche NSFR der Institute der Gruppe 2 lag bei 118,6 Prozent. Seit der ersten Erhebungsrunde im Juni 2011 verringerte sich der Bedarf an stabilen Finanzierungsmitteln von Instituten beider Gruppen um jeweils mehr als 90 Prozent. Die Bundesbank wertet es als erfreulich zu sehen, dass der Großteil der deutschen Banken bereits heute die Anforderungen an die NSFR erfüllt, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem die Kennzahl in der EU noch nicht rechtlich bindend ist.

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