Joint Venture von Handel und Banken

Josef Sanktjohanser, Präsident, Handelsverband Deutschland, Berlin - Die Abwicklung eines Einkaufs einschließlich der damit verbundenen Zahlungsvorgänge muss aus Sicht des Handels effizient, schnell, reibungslos und sicher ablaufen, und zwar nach vergleichbaren Standards für eine breit gefächerte Kundschaft mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Einen gänzlichen Verzicht auf Bargeld hält der Autor dabei hierzulande auf absehbare Zeit für unrealistisch. Und auch die Diskussionen in den vergangenen Monaten um eine Obergrenze für Barzahlungen, die inzwischen beschlossene Abschaffung der 500-Euro-Scheine wie auch der Kleinmünzen tragen seiner Einschätzung nach maßgeblich zu einer Verunsicherung der Bürger bei. Zum Ausgleich der Schwächen im baren wie unbaren Zahlungsverkehr plädiert er für eine Zusammenarbeit zwischen Banken und Handel und setzt auf einen Ausgleich der Anforderungen in einem konstruktiven Dialog. (Red.)

Mit Blick auf den Vortragstitel "Joint Venture von Handel und Banken" wäre es schön, wenn Handel und Banken gemeinsam die Zukunft des Zahlungsverkehrs gestalten würden. Gerade im Hinblick auf künftige Herausforderungen und insbesondere auf globale Entwicklungen des Zahlungsverkehrs gibt es mehr Gemeinsamkeiten als in der Vergangenheit.

Bargeld als hochemotionales Thema

Bargeld ist nach wie vor ein hochemotionales Thema. Zunächst wird hier deshalb einmal diese emotionale Seite aufgenommen. Es gehört zum tagtäglichen Erleben, wie Verbraucher mit Bargeld umgehen, wie sie zahlen und welche Erwartungen sie haben. Dabei sind nicht nur diejenigen im Blick, die aus einer Reihe von Kreditkarten und anderen Verfahren wählen können, oder die jungen Menschen, die besonders technikaffin sind und sich moderne Zahlverfahren wünschen. Das Thema betrifft vielmehr auch Menschen, die auf den Cent achten müssen.

Es gibt Menschen, die an ihrer Gewohnheit festhalten wollen, mit der sie seit 50 oder 60 Jahren und länger bezahlen und keinen Grund sehen, warum sie ihr Verhalten ändern sollten. Es gibt auch Menschen, für die es wichtig ist, dass der Umgang mit den Zahlarten einfach bleibt. Durch einen Blick ins Portemonnaie wollen sie weiter den Überblick über ihre finanziellen Möglichkeiten haben. Sie wollen keine erklärungsbedürftigen Prozesse oder Techniken erlernen, nur um einkaufen zu können. Alle diese Gruppen wünschen sich den Erhalt von Bargeld.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass sich der Handel gegen jegliche Einschränkung wendet, die eine Gefährdung für den gewohnten Umgang mit Bargeld darstellt, auch wenn sie nur Teile der Kunden betreffen sollte. Der Handel mit über 50 Millionen Kunden täglich ist für alle da, die Hippen, die Avantgardisten, aber auch für die, die ihre erlernten, lieb gewonnenen Gewohnheiten leben wollen.

Zu wichtigen Alltagsthemen wie dem Bargeld tragen völlig unnötig vermeintlich kluge Leute aus Wirtschaft und Wissenschaft oder zum Beispiel Volkswirte, die etwas von sich halten, oder auch diverse Funktionsträger aus Politik und Verwaltung zur Verunsicherung vieler Bürger bei. Die Bargelddiskussion erinnert auffällig an das belehrende, manchmal übergriffige Auftreten von Personengruppen mit Sendungsbewusstsein, um Vorschriften zu Verzehrgewohnheiten, Konsumverhalten und Lebensführung zu machen.

Neben der emotionalen Seite gibt es aber auch ganz handfeste Argumente aus Sicht des Handels, um am Bargeld festzuhalten. Zum einen zeigen die Kunden jeden Tag, wie gefragt die Barzahlung nach wie vor ist. Die jährlich erhobenen Zahlen des EHI zeigen, dass nach wie vor über die Hälfte (52,4 Prozent) des Umsatzes in bar gezahlt wird. Zwar holt die Kartenzahlung langsam aber kontinuierlich auf und erreicht inzwischen ebenfalls 44,5 Prozent. Allerdings erfolgt dieses Wachstum mit jährlich zirka 1,5 Prozent eher langsam. Damit ist Bargeld auf absehbare Zeit weiterhin ein wesentlicher Bestandteil im Zahlungsmix des deutschen Einzelhandels, vor allem dann, wenn man die Studie der Bundesbank berücksichtigt. Diese belegt, dass 78 Prozent aller Transaktionen in bar getätigt werden. Die Zahlen verdeutlichen, welchen Stellenwert Bargeld in der Bevölkerung hat und welche Wertschätzung der Barzahlung zugestanden wird.

Wunsch nach persönlicher Sicherheit und Vertraulichkeit

Neben dieser zweifellos starken Relevanz des Bargeldes gibt es weitere Vorteile, die es wert sind, erhalten zu bleiben. Carl-Ludwig Thiele hat wiederholt auf die starke Bedeutung des Bargelds in Deutschland hingewiesen, die nur bestätigt und nur um einige Punkte aus Handelssicht erweitert werden kann.

Gerade bei Zugum-Zug-Geschäften bietet die Barzahlung eine einfach zu erreichende Sicherheit für beide Vertragspartner gegen Betrugsabsichten. Zudem ist die Barzahlung unabhängig von technischen Hilfsmitteln und kann jederzeit und an jeder Stelle erfolgen ohne auf eine funktionierende technische Infrastruktur angewiesen zu sein.

Bargeld besitzt zudem einen positiven Ruf. Es gilt als überall akzeptiert und jederzeit einsetzbar. Der Kunde kann sich sicher sein, dass er überall bezahlen kann. Barzahlung gilt daher als einfaches, unkompliziertes und zudem diskriminierungsfreies Zahlungsmittel. Dieser Ruf darf nicht beschädigt werden durch Maßnahmen, die einschränkend wirken.

Auch der Wunsch der Verbraucher nach persönlicher Sicherheit und Vertraulichkeit wird mit der Barzahlung gewährleistet. Bargeld bietet die Option, vertrauliche Zahlungen ausführen zu können, die eben nicht anderen Personen bekannt werden sollen, die möglicherweise Zugriff auf das Bankkonto haben, wie Bankberater oder Bevollmächtigte. Der Kauf eines Schmuckstückes für den Geburtstag der Ehefrau mag hier nur ein plakatives Beispiel sein. Denn nicht jeder Zahlungsvorgang gehört in die Kategorie Geldwäsche oder Kriminalität.

Hier wird ein wesentliches Bedürfnis der Verbraucher berührt: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt ein Grundbedürfnis, das nicht angetastet werden darf. Es geht hier um freie Bürgerrechte und um die Abwehr von Eingriffen in tägliches Handeln, sei es um die Wahl von Zahlungsmethoden oder Kaufentscheidungen. Weder staatliche Schutzbedürfnisse noch volkswirtschaftliche Effizienz dürfen im Zusammenhang mit Beschränkungen in der Bargeldverwendung alleinige Kriterien sein.

Es sollte weiterhin sorgsam mit dem Thema Bargeld umgegangen werden. Der Ruf der Barzahlung darf nicht beschädigt werden. Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt, mit entsprechenden Maßnahmen den Befürchtungen über eine stärkere Kontrolle der Finanzströme des Verbrauchers und der Angst vor einer Abschaffung wirksam entgegenzutreten. Um diesen Befürchtungen zu begegnen, muss eine belastbare Aussage her, die Bestand hat.

500-Euro-Schein

An dieser Stelle wird kurz auf einige Themen eingegangen, die derzeit in der Diskussion stehen. Zunächst steht die Frage im Raum, ob der 500-Euro-Schein abgeschafft werden sollte.

Zu diesem Thema bestehen zwar zumindest aus Handelssicht keine Einwände, findet doch der größte Euroschein kaum Verwendung im alltäglichen Einkauf. Dennoch muss die grundsätzliche Frage erlaubt sein, ob tatsächlich die Einstellung der Produktion der Banknote zu einer Senkung der Kriminalität führt. Glaubt man wirklich, die organisierte Kriminalität hätte es schwerer, wenn sie statt 500ern nun mit anderen Banknoten hantieren müsste? Nein! Aber letztendlich liegt das Herz des Handels auch nicht am 500-Euro-Schein, oft wird er ja auch gar nicht erst akzeptiert, was übrigens das Recht jedes Händlers ist.

Dennoch: Die Diskussion und nun die Entscheidung der Bundesbank zum Auslauf des Scheines führen zu Befürchtungen und Unsicherheit und haben in der Bevölkerung eine negative Symbolwirkung, ohne tatsächlichen Erfolg in der Kriminalitätsbekämpfung zu versprechen. Man kann verstehen, dass besorgte Bürger hier andere Hintergründe für die Entscheidung der EZB vermuten, gerade vor dem Hintergrund einer Negativ-Zinspolitik und der Wertaufbewahrungsfunktion von Bargeld und insbesondere des 500ers.

Abschaffung der kleinen Cent-Münzen

Ein weitaus wichtigeres und für den Handel schwerwiegendes Thema ist die Frage nach einer Abschaffung der kleinen Cent-Münzen. Das Thema wird derzeit kontrovers diskutiert.

Aus Sicht des HDE kommt derzeit ein Verzicht auf die Kleinmünzen nicht infrage. Wenn überhaupt müsste eine gesetzliche und verpflichtende Regelung her, die dann in jedem Fall auch mit europäischem Recht vereinbar sein muss. Solange aber 1- und 2-Cent-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel sind, sieht der Handel daher keine Möglichkeit, sich in Deutschland auf eine Sonderregelung zur Thematik einzulassen. Der Handel widersetzt sich.

Auch eine freiwillige Rundungsregelung ist kritisch. Eine Rundung auf einen kompatiblen Endbetrag wäre immer erklärungsbedürftig und würde die Händler dem Verdacht einer Übervorteilung des Kunden aussetzen. Freiwillige Rundungen des Handels, denen der Verbraucher auf Wunsch widersprechen kann (wie zum Beispiel in Irland umgesetzt), wären zusätzlich problematisch und würden den Kassenablauf weiter verzögern.

Aber noch ein anderer Aspekt kommt vor allem auch im Lebensmittelhandel zum Tragen: Sollten Kleinmünzen nicht mehr zur Verfügung stehen, entfällt für den Handel faktisch ein Instrument der Preisdifferenzierung. Denn nach dem Grundsatz "Preiswahrheit und Preisklarheit" sollte jedes Produkt auch einzeln und auf den Cent genau bezahlt werden können. Die Preise müssten - wenn 1- und 2-Cent-Münzen wegfallen - dann grundsätzlich auf fünf Cent oder null Cent enden. Die Möglichkeit zur Preisdifferenzierung auch in den Zwischenlagen zwischen null und fünf Cent würde im harten Wettbewerb fehlen. Insbesondere bei Standardprodukten wie Milch, die stark im Preisempfinden der Verbraucher stehen, sind auch die Zwischenpreislagen von besonderer Bedeutung für den Handel, um als preiswürdig wahrgenommen werden zu können.

Ein Ärgernis sind aber tatsächlich die Kosten der Beschaffung von Münzrollen zur Ausgabe als Wechselgeld. Diese Beschaffung kostet, und zwar wesentlich mehr, als noch vor einigen Jahren, die Gründe sind bekannt: Nicht nur die Einführung des Normcontainers hat zu Kostensteigerungen geführt, sondern gerade auch die seit Anfang 2015 geltende Pflicht zur Überprüfung der Münzen auf Echtheit durch die Bargeldakteure.

Wenn also die Bundesbank etwas gegen die Unzufriedenheit mit dem Münzgeld tun will, sollte auf der Kostenseite angefangen werden. Es sollten weitere Optimierungspotenziale geschaffen werden oder auch über die Rücknahme der Regulierungen nachgedacht werden, um Münzen für den Handel wieder günstiger zu machen. Unabhängig davon sollten aber auch die Banken sich ihrer Verantwortung bewusst sein und weiterhin ihren Geschäftskunden Wechselgeld zu vernünftigen Konditionen zur Verfügung stellen.

Bargeldobergrenze zielführend?

Ein spezielleres, aber nichtsdestoweniger für viele Händler wichtiges Thema ist die Forderung nach einer Einführung einer Bargeldobergrenze. Die derzeit diskutierten Vorschläge fordern eine Barzahlungshöchstgrenze von 5 000 Euro für jegliche Art von Geschäften. Damit soll das "Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten" erleichtert werden, wie der offizielle Titel des Geldwäschegesetzes sagt. Begründet wird eine Bargeldobergrenze mit den bislang zu wenigen angezeigten Verdachtsmeldungen. Insbesondere der Güterhandel liefere angeblich im Vergleich zu Banken und Versicherungen nur wenige Meldungen angesichts des vermuteten Anteils der Geldwäsche.

Um es klarzustellen: Der Handel unterstützt vollumfänglich den Ansatz zielführender Maßnahmen zur Verhinderung und Aufklärung von illegalen Aktivitäten, insbesondere bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dabei sollte jedoch immer eine ausgewogene Abwägung zwischen erwarteter Wirkung der Maßnahmen auf den Geschäftsverkehr und der Zielerreichung erfolgen. Die vorliegende Argumentationskette zur Bargeldobergrenze wirft allerdings Zweifel auf, ob nicht hier über das Ziel hinausgeschossen wird.

Bereits ohne fundierte Nachweise lässt sich vermuten, dass bei Weitem nicht alle Bereiche des Handels durch Geldwäschetätigkeiten missbraucht werden. Der Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs steht sicher nicht in Verdacht, Geldwäsche in bedeutendem Umfang zu ermöglichen. Es besteht daher die Gefahr anlassloser behördlicher Ermittlungen, wie sie im Rahmen der Mindestlohnbürokratie zu erleben sind. Studien und Äußerungen der Ermittlungsbehörden nennen in diesem Zusammenhang vor allem den Handel mit Kunst/ Antiquitäten, Pferdehandel und den Kfz- und Bootshandel als besonders relevant. Sollten aber tatsächlich nur wenige Branchen in Betracht kommen, stellt sich die Frage, warum Bargeschäfte generell und über alle Branchen hinweg beschränkt werden sollen.

Ausweichreaktionen möglich

Schließlich muss hinterfragt werden, ob eine Bargeldobergrenze umgangen werden kann. Werden Zahlungen gesplittet oder weniger werthaltige Güter erworben? Werden Straftäter auf unbare Zahlungsmittel ausweichen, die ebenfalls eine Anonymität bieten? Nicht nur Bitcoins und anonyme Wertkarten sind hier zu nennen, sondern ebenfalls (ahnungslose) Agenten oder Überweisungsketten.

Wie bereits dargelegt sind Maßnahmen gegen die Verschleierung von Gewinnen aus schweren Straftaten unerlässlich. Die Frage nach einer Verhältnismäßigkeit einer Bargeldobergrenze ist aber nicht beantwortet und äußerst fraglich. Das bestehende Geldwäschegesetz (GwG) und die mit der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie absehbare Verschärfung reichen aus, um wirksam gegen Geldwäsche vorzugehen. Eine Begrenzung der Barzahlung ist daher unnötig und bringt insbesondere im Güterhandel keinen Nutzen. Der Einzelhandel ist sich zudem seiner Verantwortung durchaus bewusst und befasst sich mit den geforderten Sorgfaltspflichten. Man sollte vielmehr darüber nachdenken, dem Handel geeignetere Mittel an die Hand zu geben, um seinen Pflichten nachkommen zu können.

Klare Hinweise, wer der Ansprechpartner ist, was zu tun ist, wenn man sich unsicher ist und die Sicherheit, dass eine unbegründete Meldung nicht auf den Händler zurückfällt, bringen eindeutige Vorteile.

Blick auf die unbare Bezahlung

Wenn man über Bargeld redet, sollte man auch den Blick auf die unbare Bezahlung richten. Insbesondere dann, wenn es um Maßnahmen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs geht. Wie bereits dargelegt ist der Handel gegen jede Einschränkung des Barzahlungsverkehrs. Nicht nur der Handel, sondern auch die Kunden des Handels hängen nach wie vor am Bargeld (redensartliche Aussagen "Nur Bares ist Wahres" oder "Cash op de Täsch", wie der Rheinländer sagt, bestätigen das). Warum also sollten hier Beschränkungen gegen den Willen weiter Teile der Gesellschaft erfolgen? Daher tritt der Handel dafür ein, zunächst praktikable Alternativen zu schaffen. Noch immer ist Kartenzahlung nicht auf dem Niveau, wo sie sein könnte, und dies liegt nicht am Einzelhandel. Er hat seine Hausaufgaben gemacht.

Geschätzte 800 000 Zahlungsterminals zeigen, dass die Akzeptanz von Kartenzahlungen heute keineswegs die Ausnahme, sondern die Regel ist. In Kürze werden die Terminals auch flächendeckend kontaktlose Zahlungen akzeptieren. Vielleicht wird nun eingewandt, dass es noch viel zu viele Händler gibt, die den Kunden spüren lassen, dass Karten unerwünscht sind (rhetorische Feststellung - Karten sind bei den großen Händlern sehr weit verbreitet). Aber dies sollte ein Ansporn sein, die Gründe dafür zu beseitigen, die es zweifellos gibt.

Kostengünstige und effiziente Zahlarten, die für den Kunden einfach zu handhaben sind und einen Zusatznutzen bringen, sind gefordert. Zwar gibt es viele gute Ansätze, die hier zum Ziel führen könnten. Bislang hat aber kein Modell eine Marktbedeutung erreicht, die dem Bargeld gleichkommt. Insofern besteht hier eine Aufgabe für alle Beteiligten: Insbesondere sollte aber der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen, die sowohl die Akzeptanzseite als auch die Verbraucherseite berücksichtigt.

An dieser Stelle nochmals zurück zum Titel des Vortrages: Joint Venture mit Banken. Hier liegt ein Schlüssel zum Erfolg. Wenn es gelingt, gemeinsam an zukunftsfähigen Bezahlmodellen zu arbeiten, die die Anforderungen aller Beteiligten unterstützt, könnte ein großer Schritt zu einer attraktiven Alternative zum Bargeld gelingen. Der unbare Zahlungsverkehr muss insgesamt kostengünstig, effizient und einfach gestaltet werden. Eine Zusammenarbeit zwischen Banken und Handel wäre geeignet, einen Ausgleich der Anforderungen zu schaffen. Die Aufgabe des Gesetzgebers besteht dabei, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und wettbewerbsrechtliche Hürden zu beseitigen, damit die Partner entsprechend agieren können. Die Förderung und gemeinsame Entwicklung unbarer sicherer Zahlungsmittel ist der beste Weg, um Bargeld langfristig zu ersetzen.

Effiziente Abwicklung eines Einkaufs

In diesem Sinne bleibt zu wünschen, dass alle Beteiligten zunächst weiterhin sorgsam mit dem Thema Bargeld umgehen. Statt über Beschränkungen nachzudenken, sollten sich alle noch mehr Gedanken über die gemeinsame Ausgestaltung der unbaren Zahlungsarten machen. Es sollten Alternativen geschaffen, statt Beschränkungen aufgebaut werden. Es bedarf Rahmenbedingungen, auf die eine gemeinsame Infrastruktur aufgebaut werden kann, die letztendlich das ermöglicht, worauf es ankommt: den effizienten Abschluss eines Einkaufs, die Nutzenmehrung für den Kunden und gleichermaßen für den Händler und die Geldinstitute.

Dieser Beitrag basiert auf einer Rede des Autors beim Bargeldsymposium 2016 der Deutschen Bundesbank am 13. Juni 2016 in Frankfurt am Main. Zwischenüberschriften sind teilweise von der Redaktion eingefügt.

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