Öffentliche Banken

Warnung vor zu viel Gleichförmigkeit

Die Vertreter deutscher Bankenverbände tun sich bekanntermaßen mit den nach Harmonisierung strebenden Brüsseler, Baseler und sonstigen Regelsetzern mitunter ein wenig schwer, weil allzu häufig lieb gewonnene und durchaus gerechtfertigte deutsche Besonderheiten auf der Strecke zu bleiben drohen. Doch nicht immer geht es bei Anmerkungen zur neuen Welt der Bankenaufsicht um Besitzstandswahrung, sondern manchmal bewegen auch europäische Sorgen die Verantwort lichen. Bei allem Lob für die inzwischen gut ein Jahr alte neue Bankenaufsichtsbehörde EZB kritisierte der Präsident des Verbandes öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Gunter Dunkel, anlässlich der Herbstpressekonferenz denn auch die zunehmenden Eingriffe der Aufseher in die Geschäftsmodelle und damit eigentlich in den originären Verantwortungsbereich der Bankvorstände.

Vor allem der einheitliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) berge die Gefahr, dass sich große Gleichförmigkeit unter den Banken Europas breitmache. Die SREP-konforme Bank sei eine bedeutende, aber nicht global ausgerichtete Bank, fokussiere sich auf kleine und mittelgroße Betriebe, vergebe kurzlaufende statt langfristige Kredite, finanziere sich mehrheitlich über Retaildepositen als über den Kapitalmarkt, verfüge über mehr private und weniger öffentliche Investoren und versuche, eine Eigenkapitalrendite von mindestens fünf Prozent zu erzielen. Eine solch SREP-konforme Bank passe aber weder zu Europa noch zu Deutschland. Zudem bestünden deutlich höhere Gefahren für die Finanzstabilität, wenn sich die Grundauf stellung der relevanten Banken immer mehr annähere, gibt Dunkel zu bedenken.

Auch die Vielzahl der Spieler in der europäischen Bankenaufsicht gab dem VÖB-Präsidenten Anlass für ein paar mahnende Worte. Denn bis zu elf unterschiedliche Ansprechpartner seien mitunter doch ein bisschen viel. Erst recht wenn diese im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit einen gewaltigen Datenhunger entwickelten. Dabei sei die Frage nicht, ob die Erhebung bestimmter Datensätze nützlich ist. Da würde selbst Dunkel noch das ein oder andere mehr einfallen, was erhoben werden könnte. Allerdings müsse immer auch bedacht werden, ob der Mehrwert an Informationen den Aufwand rechtfertige. Mit Aufmerksamkeit betrachten die VÖB-Verantwortlichen auch die Tatsache, dass IFRS-Institute, die sowohl einen IFRS-Abschluss als auch einen HGB-Abschluss erstellen, vermehrt auch den HGB-Abschluss bei der EZB einreichen müssten, und das über ein spezielles Finrep-Formular. Ziel dieser Maßnahme ist es, der EZB einen besseren Überblick über die Vergleichbarkeit der HGB-Abschlüsse zu ermöglichen. Wofür das gut sein kann, ließ er offen.

Dagegen sieht VÖB-Hauptgeschäftsführerin Liane Buchholz beim Thema europäische Einlagensicherung etwas Ruhe einkehren. Denn die anderen Länder würden mittlerweile erkennen, dass es vor einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme zu weiter reichenden Harmonisierungen der einzelnen Schutzmechanismen kommen müsse. Dieser Anpassungsbedarf werde teilweise gescheut. Buchholz verwies darauf, dass Stand heute 13 von 28 EU-Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie und 9 von 28 Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) noch nicht umgesetzt hätten. Von daher sollte die EU-Kommission ihre Bemühungen auf die Umsetzung der verabschiedeten Regeln konzentrieren, anstatt verfrühte Debatten zu starten, so der Ratschlag von Buchholz.

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