Altersvorsorge

Riester-Verbesserungen deutlich adressieren

In der öffentlichen Diskussion ist "Riester" in der letzten Zeit oftmals schlechtgeredet worden. "Für Geringverdiener ungeeignet" lautete der Hauptkritikpunkt. Hier hat der Gesetzgeber nachgebessert und im Betriebsrentenstärkungsgesetz, dem der Bundesrat am 7. Juli zugestimmt hat, auch Änderungen bei Riester beschlossen.

Zum einen wird zum 1. Januar 2018 die Grundzulage von bislang 154 Euro auf dann 175 Euro pro Jahr erhöht. Das entspricht einer Anhebung um 13,5 Prozent, deren Höhe sich vor allem damit erklärt, dass die Förderung seit zehn Jahren nicht mehr angepasst wurde. Die Kinderzulage wird nur für ab 2008 geborene Kinder angehoben, für die aber dafür kräftig, nämlich von 185 auf künftig 300 Euro.

Keine Doppelverbeitragung beim "betrieblichen Riester"

Wenn Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge durch Riester gefördert werden, wird die sogenannte "Doppelverbeitragung" in der Krankenversicherung abgeschafft. Bisher unterlagen in diesem Fall sowohl die (aus dem besteuerten und verbeitragten Einkommen zu zahlenden) Beiträge zur bAV als auch die daraus resultierenden Leistungen in der Rentenbezugsphase der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, was das Modell nicht sonderlich attraktiv machte.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde dies nun geändert. Leistungen aus dem sogenannten "betrieblichen Riester" unterliegen zwar in der Beitragsphase nach wie vor der Beitragspflicht für die Sozialversicherungen. In der Auszahlungsphase müssen dafür keine Beiträge mehr an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden.

Freibetrag in der Grundsicherung

Entsprechend dem Ziel des Gesetzes, zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente gerade auch für Geringverdiener attraktiver zu machen, kommt die schon lange geforderte Schaffung eines neuen Freibetrags für Riester-Renten in der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen werden Riester-Renten künftig nicht mehr voll angerechnet. Sondern es wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat gewährt. Liegt die Riester-Rente höher, dann ist der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Damit will die Politik ein Signal dafür setzen, dass sich die private Altersvorsorge in jedem Fall lohnt - auch für Menschen, die damit rechnen müssen, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein.

Steuererleichterungen bei Kleinbetragsabfindungen

Dem gleichen Ziel dient auch die Neuregelung der Kleinbetragsrentenabfindung. Bei Riester-Verträgen mit sehr geringem monatlichem Rentenanspruch haben Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden. Und diese Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Ab 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert. Zudem müssen neue Riester-Produkte ab 2018 ein Wahlrecht für den Riester-Sparer enthalten. Damit können die Kunden wählen, ob sie die Abfindung von Kleinbetragsrenten zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Dadurch kann erreicht werden, dass die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt wird - wenn üblicherweise die Einkünfte niedriger ausfallen und damit auch die Steuerlast durch die Einmalzahlung geringer ist.

Vertriebe am Zug

Diese Änderungen haben durchaus das Zeug dazu, Riester attraktiver zu machen. Das Problem ist nur: Dadurch, dass sie im Betriebsrentenstärkungsgesetz "versteckt" wurden, haben sie in den Medien wenig Resonanz gefunden. In der öffentlichen Diskussion ging es fast ausschließlich um den Systemwechsel der bAV von Leistungs zusagen zu bloßen Beitragszusagen. Die Verbesserungen bei Riester - so sehr sie von verschiedenen Seiten auch einge fordert worden waren - blieben da bei nahe unbemerkt.

An dieser Stelle sind die Anbieter und die Vertriebe am Zug, die Verbesserungen publik zu machen. Denn auch wenn sich Riester künftig gerade für Geringverdiener mehr lohnt denn je, wird die staatlich geförderte Altersvorsorge dadurch sicher nicht zum Selbstläufer. Zum einen sind diese Zielgruppen häufig nicht die am besten informierten. Zudem ändern die genannten Nachbesserungen nichts an dem verbreiteten Gefühl, sich auch einen geringen Beitrag nicht leisten zu können. Nicht zuletzt hängt "Riester" das Negativ-Image aus den letzten Jahren an, zu dem die Politik selbst nicht wenig beigetragen hat. Hier ist einiges an Kommunikations- und Beratungsaufwand erforderlich. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X