Auswirkungen des LVRG: Kosten sinken, Provisionen bislang vielfach unverändert

Am 6. August 2014 wurde das Lebensversicherung-Reformgesetz, kurz LVRG, im Bundesgesetzblatt verkündet, mit dem der Gesetzgeber einerseits die Versicherungsunternehmen im Interesse der Versicherten stabilisieren und andererseits den Verbraucherschutz stärken wollte. Dem Verbraucherschutz dient dabei die seit Anfang 2015 geltende Verpflichtung der Unternehmen, Effektivkosten auszuweisen. Außerdem gilt seit dem 1. Januar 2015 ein niedrigerer Höchstzillmerungssatz von 25 anstatt bisher 40 Promille der Beitragssumme. Weil die Lebensversicherungen damit in den ersten Jahren weniger Abschlusskosten in der Bilanz berücksichtigen dürfen, wird impliziter Druck ausgeübt, die Abschlusskosten zu senken.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge ist in einer Studie vom Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) mit dem Titel "Mehr Transparenz, weniger Kosten? Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?" der Frage nachgegangen, inwieweit die Ziele des Gesetzgebers erreicht wurden. Dazu wurden 39 klassische Privatrenten und Riester-Renten von insgesamt 41 Anbietern untersucht. Das entspricht einer Marktabdeckung von 77 Prozent bezogen auf die Privatrenten.

Optimierungsbedarf macht die Studie vor allem in Sachen Transparenz aus. Denn der Gesetzgeber hat zwar angeordnet, dass seit 1. Januar 2015 Effektivkosten ausgewiesen werden müssen; eine einheitliche Berechnungsmethode wurde aber nicht vorgegeben, was naturgemäß die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte erschwert.

An anderer Stelle wurden die Ziele des Gesetzgebers hingegen wenigstens teilweise erreicht. Auf der Kostenseite nämlich bewegt sich der Markt in die gewünschte Richtung. Die Gesamtkosten sind leicht gesunken, sowohl mit Blick auf die Effektivkosten als auch auf die Abschlusskosten.

- Bei klassischen Privatrenten sind die Effektivkosten im Durchschnitt um 0,8 Prozent gesunken, bei klassischen Riester-Renten sogar um 4,9 Prozent. Dabei sind die Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern enorm. Bei klassischen Privat-Renten sind die Effektivkosten in der Spitze um 24,0 Prozent gesunken, sie wurden aber auch bis zu 28,6 Prozent erhöht. Bei klassischen Riesterrenten sind die Effektivkosten sogar um bis zu 29,3 Prozent niedriger als bei den Tarifen des Vorjahrs, während ein Anbieter sie in der Spitze um 9,0 Prozent erhöht hat.

- Die einmaligen Abschlusskosten sind im Durchschnitt der untersuchten Tarife ebenfalls gesunken, allerdings weniger stark, als der Höchstzillmersatz gesenkt wurde. Dadurch hat sich der Verlauf der Rückkaufswerte bei den Tarifen 2015 verbessert. Auch hier gibt es einzelne Anbieter, die die einmaligen Abschlusskosten entgegen der Intention des Gesetzgebers erhöht haben. Die meisten Anbieter haben zudem die gesunkenen einmaligen Abschlusskosten durch höhere laufende Kosten kompensiert.

Auf der Provisionsseite hat sich bislang wenig getan. Die Absenkung des Höchstzillmersatzes hatte bisher kaum Einfluss auf die Höhe der Vermittlerprovisionen. Die meisten Versicherer zahlen Provisionen ungefähr weiterhin wie im Jahr 2014. Ein branchenweites Umschwenken von einem Schwerpunkt auf den Abschlussprovisionen hin zu mehr laufender Vergütung ist bisher nicht abzusehen.

Zu diesem Ergebnis kommt auch Towers Watson in einer Studie mit den Professoren Mattias Beenken und Michael Redtke von der Fachhochschule Dortmund. Auch hier lautet das Ergebnis, dass die Abschlussprovisionssätze gegenüber dem Jahr 2011 nahezu unverändert geblieben sind. Nur rund ein Drittel der befragten Vermittler berichtete in der Umfrage über eine Anpassung des Vergütungssystems, knapp die Hälfte gab an, dass - bedingt durch das Lebensversicherungsreformgesetz - für die nächsten Monate Veränderungen geplant seien.

Diese Erkenntnis ist aber vermutlich nicht nur auf das Beharrungsvermögen der Branche zurückzuführen. Denn eine Anpassung der Provisions- und Geschäftsmodelle wird schon aufgrund der verfügbaren Ressourcen erhebliche Vorlaufzeit in Anspruch nehmen. Außerdem ist mit einem gleitenden Übergang oder einem in Stufen zu rechnen, um die Auswirkungen bei den Vermittlern abzufedern. Dauerhaft beim jetzigen Provisionsniveau bleiben wird die Branche aber vermutlich nicht. Denn angesichts des niedrigeren Höchstzillmerungssatzes müssen die Versicherer dabei erhebliche Vorfinanzierungslasten schultern. Für einen erneuten Ruf nach einem gesetzlichen Eingriff ist es deshalb trotz der bisherigen Befunde sicher noch zu früh.

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