Neue Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten

Am 9. Juli ist die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten. Unter anderem wird der Gebrauch von anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bekämpft. Dies schließt Plattformen für den Austausch virtueller Währungen mit ein. Die Anforderungen an die Überprüfung von Kunden werden ausgeweitet und die Kontrollen in Hochrisikoländern verstärkt.

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