Regulierung

Das Ende der Anonymität

Die Europäische Kommission macht Ernst mit ihren in Februar dieses Jahres angekündigten Plänen, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken. Am 5. Juli wurde dazu ein Vorschlag angenommen.

Zu den darin enthaltenen Maßnahmenpaketen gehört unter anderem die Bekämpfung der Risiken von Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang mit virtuellen Währungen. Um den Missbrauch solcher virtueller Währungen zu verhindern, sollen Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter von elektronischen Geldbörsen in den Geltungsbereich der Geldwäsche-Richtlinie einbezogen werden. Auch diese Einrichtungen müssen künftig ihre Kunden im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten kontrollieren, um der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende zu setzen.

Und auch bei Prepaid-Karten soll das Korsett noch enger geschnürt werden. So schlägt die Kommission bei anonymen Zahlungen mittels Guthabenkarten vor, die Schwellenbeträge, für die keine Identitätsangabe erforderlich ist, von 250 auf 150 Euro zu senken und strengere Anforderungen an die Überprüfung der Kunden zu stellen. Auch hier gilt, dass künftig keine anonymen Transaktionen mehr möglich sein sollen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei dabei berücksichtigt worden, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung solcher Karten durch finanzschwache Kunden. Wer also künftig eine solche Prepaid-Karte erhält oder erwirbt, der müsste sich demnach vor dem Gebrauch der Karte zuvor erst legitimieren.

Wirklich praktikabel wirken diese Vorschläge bisher nicht. Und ein bisschen drängt sich auch der Verdacht auf, dass - zumindest bei diesen beiden Punkten mehr Aktionismus verbreitet wird als dass die Maßnahmen tatsächlich nennenswerte Fortschritte zur Kriminalitätsbekämpfung leisten können.

Mit konkreten Fakten, aus denen die Wirksamkeit solcher Maßnahmen abzuleiten wäre, untermauert die Kommission ihre Vorschläge zumindest nicht. Eher im Gegenteil: Im Zusammenhang mit virtuellen Währungen verweist sie auf einen Bericht der EZB vom Februar 2015, dem zufolge virtuelle Währungen aufgrund ihrer überschaubaren Bedeutung mit rund 70 000 Transaktionen pro Tag im Wert von etwa 40 Millionen Euro nicht verboten werden müssten. Aber wäre es wirklich vorstellbar, dass beispielsweise Bitcoin-Fans sich vor dem Erwerb von Bitcoins bei entsprechenden Börsen erst im Video-Ident-Verfahren legitimieren müssten?

Die erklärte Absicht, im Online-Zahlungsverkehr jegliche Anonymität unmöglich zu machen, müsste eigentlich jeden Datenschützer aufheulen lassen. Denn damit ist der Weg zum gläsernen Verbraucher endgültig eingeschlagen. Das nicht nur in Europa verbreitete Misstrauen der Bürger gegenüber der EU wird durch solche Maßnahmen, die über das Ziel hinausschießen, sicher nicht beschwichtigt. Red.

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