Zahlungsdienstleister: Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen

Zahlungsdienstleister müssen die BaFin künftig unverzüglich über schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle unterrichten. Hintergrund ist die Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, die am 13. Januar 2018 in Kraft tritt. Das neue Verfahren wird die Meldepflichten nach den Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI) ablösen. Darüber, welche Vorfälle meldepflichtig sind, hat die EBA bereits Leitlinien veröffentlicht. Die BaFin wird ein elektronisches Meldeverfahren implementieren. Die technischen Details für die Anbindung sollen im Oktober veröffentlicht werden.

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