Recht und Steuern

Gütliche Regelung günstiger

Mit einem Kompromissbereitschaft signalisierendem Gespräch oder einem freundlichen Brief lassen sich in aller Regel Streitigkeiten zwischen Nachbarn gütlich lösen. Hilft das nicht weiter, ist in den meisten Bundesländern ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen. Auch danach sollte bei erneuten Unstimmigkeiten eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Wie unbefriedigend ein Gerichtsverfahren für beide Seiten sein kann, zeigt ein vom Oberlandesgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 4 U 240/09 entschiedener Fall.

Zwei Nachbarn hatten sich in einem Schlichtungsverfahren darauf geeinigt, dass grenznahe Bäume maximal zwei Meter höher als eine auf der Grenze befindliche Mauer sein dürften. Ein Jahr danach schnitt einer der beiden Grundstücksbesitzer die auf sein Grundstück herüberragenden Äste und Zweige ab, ohne vorher mit seinem Nachbarn zu sprechen. Dieser verklagte ihn, dies künftig zu unterlassen und verlangte darüber hinaus 2500 Euro als Ausgleich für die beschädigten Bäume sowie eine Beseitigung der Grenzmauer.

Das Gericht entschied, dass herüberragende Zweige erst abgeschnitten werden dürften, nachdem man dem Nachbarn die Gelegenheit gegeben habe, dies innerhalb einer bestimmten Frist selbst zu tun. Die Klage zu den übrigen Streitpunkten wies das Gericht dagegen ab und legte dem Kläger 85 Prozent der Prozesskosten auf. Der verklagte Grundstücksbesitzer musste die restlichen 15 Prozent der Prozesskosten tragen, weil er nicht freiwillig zugesichert hatte, künftig auf sein Grundstück hinüberwachsende Zweige erst nach Abstimmung mit dem Nachbarn abzuschneiden.

(Württembergische Versicherung)

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