Im Blickfeld

REITs: Einlenken der BaFin

Deutsche Real Estate Investment Trusts (REITs) sollen aufsichtsrechtlich nun doch nicht wie Fonds behandelt werden. Jedenfalls nicht grundsätzlich. So bestimmt es das jetzt veröffentlichte Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und zum Begriff des "Investmentvermögens". Darauf hatte die Immobilienwirtschaft und hier insbesondere der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) gedrungen. Denn zur Überraschung vieler in der Branche hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März dieses Jahres in einem Konsultationspapier die börsennotierten REITs wie Fonds als alternatives Investment klassifiziert. Damit fallen sie unter das KAGB, der Umsetzung der europäischen Richtlinie zu Managern alternativer Investments. Davon ist die BaFin inzwischen weitgehend abgekommen.

REITs unterliegen sehr rigiden Vorgaben hinsichtlich ihrer operativen Tätigkeiten und der Dividendenausschüttung, um den besonderen steuerlichen Status zu erhalten. Dies stellt jedoch die Aufseher vor das Problem, wie sie in diesem Fall zwischen Anlage- und Unternehmensstrategie unterscheiden sollen. Mit der jetzt gefundenen Regelung ist die BaFin den Empfehlungen der European Securities and Markets Authority (ESMA) gefolgt. Damit wird ein deutscher Sonderweg vermieden, lobt der ZIA. Allerdings können REITs trotzdem unter das KAGB und damit unter die besondere Aufsicht fallen. Denn die BaFin will im Einzelfall prüfen, inwieweit die steuertransparenten Immobiliengesellschaften doch Fondscharakter haben. L.H.

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