Recht und Steuern

Steuerbegünstigte Neuanlage des Gartens

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen an der selbst genutzten Immobilie kann auch für Arbeiten im Rahmen der Neuanlage eines Gartens gewährt werden, so entschied der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 61/10. Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2006 den Garten seines 2003 bebauten Grundstückes anlegen und dabei auch eine Stützmauer zum Nachbargrundstück errichten lassen. Die Arbeitskosten der Erd- und Pflanzarbeiten in Höhe von knapp 3200 Euro und die Arbeitskosten für die Mauererrichtung in Höhe von etwa 4500 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend.

Finanzamt und Finanzgericht lehnten einen Steuerabzug für haushaltsnahe Handwerkerleistungen ab. Deren steuerliche Berücksichtigung scheitere daran, dass durch die Neuanlage des Gartens etwas Neues, nicht Vorhandenes geschaffen worden sei. Der BFH folgte dem nicht, da der Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung mit einbeziehe. Ob ein Garten neu angelegt (Herstellungskosten) oder ein naturbelassener Garten umgestaltet (Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand) werde, sei für den Steuerbonus insoweit ohne Belang.

(Haus & Grund)

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