Buwog vereinfacht Hausverwaltung mit einer App

Quelle: BUWOG Group APP Bild

Mietern der BUWOG Group steht ab sofort eine neue Mieter-App zur Verfügung, die das bisherige Angebot im Bereich Mieterservice deutlich erweitert und flexibilisiert. So können über die App Fragen oder Schadensmeldungen direkt vom Smartphone oder Tablet-PC des Mieters an den Mieterservice der BUWOG Group übermittelt werden. Der deutsch-österreichische Immobilienkonzern erhofft sich davon einen direkteren Zugang zu seinen Kunden, eine schnellere und effizientere Abwicklung von Fragen oder Schadensmeldungen und damit natürlich auch Zeit- und Kosteneinsparungen.

Die App ist sowohl für iOS- als auch für Android-Geräte erhältlich. Sie kann im Apple App Store beziehungsweise im Google Play Store unter dem Stichwort „BUWOG“ kostenlos heruntergeladen werden. Nach der Installation der App auf dem Smartphone oder Tablet-PC müssen nur noch die Mieter-ID und ein individuelles Passwort eingegeben werden, bevor der Mieter die verschiedenen Funktionen nutzen kann. Die Anmeldedaten werden allen Mietern von BUWOG in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt.

Mit der App können die Mieter zudem ihren zuständigen Verwalter, den Hauswart oder die Buchhaltung kontaktieren, Fragen zur Betriebskostenabrechnung stellen oder Formulare herunterladen. Auch Veränderungen ihrer Stammdaten lassen sich via App leicht und schnell übermitteln. Am „Schwarzen Brett“ sind jeweils aktuelle Informationen der BUWOG Group zu finden, und im FAQ-Bereich werden Antworten auf häufig gestellte Mieterfragen gegeben. Bei Schadensmeldungen, die rund um die Uhr an die Notfall-Hotline übermittelt werden können, haben die Mieter die Möglichkeit, bis zu zwei Fotos hochzuladen und zwei Terminwünsche für die Schadensbehebung zu nennen. Bei vielen Schadensfällen wird dadurch eine Vorabbesichtigung durch die Verwaltung oder einen Handwerker überflüssig, und auch die Terminabstimmung verläuft schneller und reibungsloser. Nach Abschluss der Arbeiten können sie dazu eine Bewertung abgeben. Dabei bleibt es selbstverständlich jedem Mieter selbst überlassen, inwieweit er mit der BUWOG über die neue App oder über herkömmliche Wege kommunizieren möchte.

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