Neue Bewegung in der Harmonisierungsdebatte

Es kommt wieder Bewegung in die Diskussion um eine mögliche Harmonisierung der europäischen Covered-Bond-Gesetze. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat für den 18. November 2016 zu einer öffentlichen Anhörung nach London eingeladen, wo die vorläufigen Vorschläge für ein europäisches Covered-Bond-Rahmenwerk vorgestellt werden. Bereits eine Woche vorher will die EBA eine Präsentation mit den wichtigsten Eckpunkten veröffentlichen. Die Vorschläge sollen die EU-Kommission bei ihren weiteren Harmonisierungsüberlegungen unterstützen und die Veröffentlichung der finalen Vorschläge ist für Ende des Jahres vorgesehen. Laut vdp könnte eine den EBA-Vorschlägen zufolge mögliche neue Gesetzgebung für europäische Covered Bonds auf drei Säulen beruhen. Die erste Säule würde demnach eine neue EU-Richtlinie bilden, die die grundlegenden Eigenschaften von gedeckten Bankschuldverschreibungen definiert. Dabei könnten die derzeit noch in Artikel 52 Absatz 4 OGAW geregelten Grundprinzipien (zum Beispiel vorrangiger Zugriff der Covered-Bond-Gläubiger auf die Deckungswerte im Insolvenzfall des Emittenten und besondere öffentliche Aufsicht des Emittenten) noch um weitere Aspekte ergänzt werden. Die zweite Säule bestünde aus einer Verschärfung der in Artikel 129 CRR genannten Bedingungen für eine privilegierte Eigenkapitalunterlegung von gedeckten Anleihen. Hier wird beispielsweise kolportiert, dass eine gesetzliche Mindestüberdeckung oder Regelungen für einen Liquiditätspuffer als Anforderung in Artikel 129 CRR aufgenommen werden könnten. Die dritte Säule würde aus Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur weiteren Ausgestaltung ihrer Covered-Bond-Gesetze bestehen (zum Beispiel in Bezug auf Bewertungsfragen und Stresstests) und somit eine Harmonisierung auf freiwilliger Basis darstellen. Aus Sicht von Analysten der DZ Bank kann das von der EBA angedachte Drei-Säulen-Modell eine durchaus elegante Möglichkeit zur Harmonisierung der europäischen Covered-Bond-Gesetze sein, die auch noch genügend Spielraum für Innovationen und nationale Besonderheiten lassen könnte. Allerdings kommt es hierbei maßgeblich auf den Detaillierungsgrad der neuen EU-Richtlinie (1. Säule) und den Umfang der Änderungen des Artikels 129 CRR (2. Säule) an. Je detaillierter die EU-Richtlinie und die Ergänzungen der CRR ausfallen, desto stärker ist zwar die potenzielle Harmonisierungswirkung, dies ginge allerdings zulasten möglicher nationaler Besonderheiten und Innovationsmöglichkeiten. Zudem könnte eine zu starke Verschärfung des Artikels 129 CRR auch das Gegenteil bewirken und zu einer stärkeren Zersplitterung des Covered-Bond-Marktes im Sinne einer ungleichen aufsichtsrechtlichen Behandlung führen, so die Experten.

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