Bundesgerichtshof billigt Berliner Kappungsgrenze

Der Bundesgerichtshof hat am 4. November 2015 eine Verordnung des Landes Berlins gebilligt, mit der Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent begrenzt wurden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes unterstützt den Trend, die verfehlte Wohnungsbaupolitik des Staates auf dem Rücken der privaten Investoren auszutragen. Nach dem Rückzieher der Bauministerkonferenz bezüglich der Aussetzung der EnEV-Verschärfung ist dies eine weitere vergebene Chance für die Belebung der Investitionen in den Mietwohnungsmarkt. Eine noch größere Zurückhaltung bei den Mietwohnungsinvestitionen dürfte damit absehbar sein. In dem Verfahren entschieden die Richter einen Streit um eine Mieterhöhung von 20 Prozent. Der betroffene Mieter einer Wohnung in Wedding lehnte die Zahlung mit dem Verweis auf eine Verordnung des Berliner Senats von 2013 ab. Demnach darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis in der gesamten Hauptstadt innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Die Konferenz der Bauminister hat trotz eines Antrages aus Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Erhöhung der EnEV-Anforderungen zum 1. Januar 2016 nicht auszusetzen. Nach Berechnungen wäre eine Gefährdung der Klimaschutzziele bei einer Aussetzung jedoch unwahrscheinlich. Dies wird beim BGH-Urteil vollkommen außer Acht gelassen, die Investitionshemmnisse werden zementiert.

(BFW - Bundesverband Freier Wohnungs- und Immobiliengesellschaften)

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