Gespräch des Tages

Investmentfonds - Sicherheitsfragen

Man darf die gemeinsame Verkündung der Staatsgarantie für diverse Spareinlagen durch Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück sicher als wohlgemeinte vertrauensbildende Maßnahme werten. Es lässt sich aber gewiss auch nicht von der Hand weisen, dass erst dieses ungewöhnliche Signal vielen Bürgern den Ernst der Lage verdeutlicht hat und damit zunächst einmal zu einem zusätzlichen Element der Unsicherheit geworden ist. Für die Finanzbranche hat es jedenfalls längst nicht an allen Stellen die erhoffte Beruhigung, sondern viel Unruhe gebracht. Das kurze Statement und seine Interpretation im Fernsehen und anderen Medien beschert jedenfalls vielen Bankern anhaltend hektische Arbeitsbedingungen. Im Privat- wie auch im Firmenkundengeschäft werden sie seither unablässig nach den Bedingungen der Einlagensicherung gefragt. Und sie müssen seit Anfang Oktober Tag für Tag den besorgten Kunden erklären, weshalb es vielleicht doch nicht so ratsam ist, ihre Anlagen wahllos in die politisch geschützten Anlageformen zu transferieren.

Selbst vermeintliche Kleinigkeiten können manchmal die Lage für einzelne Branchen erschweren. Investmentfonds und Zertifikate stehen nicht unter dem politischen Schutzmantel. Aber allein die gemeinsame Nennung mit den vielfach angeprangerten Zertifikatien in den Medien schafft der Fondsbranche und vielen Kundenberatern vor Ort enormen Erklärungsaufwand. Wenn der allein aus dem größten Geldmarktfonds einer einzigen Gesellschaft kolportierte Mittelabfluss von weit mehr als eine Milliarde Euro binnen zweier Tage zu Beginn der zweiten Oktoberwoche nur annähernd stimmt, lässt sich der Druck auf die gesamte Fondsbranche ermessen. Vor diesem Hintergrund ist es dann keine wirkliche Überraschung mehr, wenn man dieser Tage gleich zum Einstieg auf der Homepage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management mit der frohen Botschaft empfangen wird: "Investmentfonds bieten Insolvenzschutz". Die Branche hat rasch die Prioritäten verschoben. Sie war im Netz schnell mit elementarer Aufklärungsarbeit zur Hand - auch für viele Bankberater vor Ort.

Dass es für Investmentfonds je nach ihrem Investitionsschwerpunkt Marktrisiken und damit Wertminderungen geben kann, wird eingeräumt. Aber genauso entschieden wird vom BVI darauf verwiesen, keinem Insolvenzrisiko des Anbieters ausgesetzt zu sein. Für Investmentfonds als Sondervermögen sieht die gesetzliche Regelung vielmehr vor, dass sie im Falle einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank nicht in die Konkursmasse eingeht, sondern eigenständig erhalten bleibt, an die Anleger verteilt oder auf Betreiben der Aufsicht an eine andere Kapitalanlagegesellschaft beziehungsweise Depotbank übertragen werden kann.

Zum normalen Instrumentarium bei abnormen Marktsituationen gehört ferner die Aussetzung der Rücknahme der Anteile nach § 37 Investmentgesetz wie sie im Herbst vergangenen Jahres bei einigen ABS-Fonds praktiziert wurde. Auch in diesem Fall wird das Sondervermögen entsprechend der Vertragsbedingungen weiter verwaltet. Gesetzliche Regelungen gibt es zudem für eine Risikostreuung auf eine Vielzahl von Emittenten, Wertpapieren oder Immobilien. Der sogenannten "5/10/40-Regel" entsprechend, dürfen maximal fünf Prozent des Sondervermögens in Wertpapiere eines Emittenten angelegt sein. Sofern die Vertragsbedingungen dies vorsehen, können es auch bis zu zehn Prozent sein. Diese Ausnahmefälle dürfen jedoch in der Summe 40 Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigen. Und nicht zuletzt verweist der BVI auf die Verankerung von Elementen des Anlegerschutzes im Investmentgesetz. Das beginnt bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die BaFin, führt über die getrennte Verwahrung der Vermögensgegenstände eines Investmentfonds von der Kapitalanlagegesellschaft bei einer Depotbank, die Führung der zum Investmentvermögen gehörenden Guthaben auf Sperrkonten sowie die laufende Überwachung des Bestandes an Immobilien durch die Depotbank und reicht bis zur Pflicht der Berichterstattung in Jahres- und Halbjahresberichten mit den vorgeschriebenen Testaten von Wirtschaftsprüfern.

All diese elementaren Dinge des Investmentrechtes waren in den vergangenen Jahren sicher nicht Hauptbestandteil eines normalen Kundengespräches. Und man darf auch zweifeln, ob sie in der jetzigen Extremsituation der Verunsicherung ausreichen, hohe Mittelzuflüsse zu vermeiden. Der BVI mag sich damit trösten, die zentralen Wesensmerkmale der Investmentfonds schnell auf der Homepage bereitgestellt zu haben. Und wenn sich die Strukturen zwischen den verschiedenen Anlageformen wieder in Richtung Normalität ordnen, helfen sie sicher auch das Gewicht der Branche wieder zu stärken. Der Oktober 2008 freilich wird im Rückblick sicherlich einmal ein interessanter Monat zur Betrachtung der Auswirkungen der unkontrollierten Schockwellen auf die Struktur der verschiedenen Einlagenformen (siehe Seite 1012), Fonds, Aktien, Rentenpapieren und Alternativen Investments.

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